Pflichten bezüglich der Informationen zur Umsetzung der Steuerstrategie für das Jahr 2023
21 Oktober 2024
21 Oktober 2024
Da das Jahr 2024 bald zu Ende geht, möchten wir Sie an die Verpflichtung erinnern, Informationen zur im Jahr 2023 umgesetzten Steuerstrategie zu erstellen, und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Verpflichtung zur Erstellung und der Veröffentlichung von Informationen über die umgesetzte Steuerstrategie, gemäß Art. 27c des Gesetzes vom 15. Februar 1992 über die Körperschaftssteuer, betrifft steuerliche Kapitalgruppen sowie andere Steuerpflichtige, die im Jahr 2023 Einnahmen von mehr als 50.000.000,00 EUR erzielt haben.
Die Grenze von 50.000.000,00 EUR, deren Überschreitung Steuerpflichtige zur Erstellung und Veröffentlichung von Informationen über die umgesetzte Steuerstrategie für das Jahr 2023 verpflichtet, beträgt 217.400.000,00 PLN (umgerechnet mit dem durchschnittlichen Wechselkurs der Nationalbank Polens vom 29. Dezember 2023). Die Informationen über die umgesetzte Steuerstrategie sollten in polnischer Sprache erstellt, und auf der Website des Steuerpflichtigen oder auf der Website eines mit dem Steuerpflichtigen verbundenen Unternehmens veröffentlicht werden – falls der Steuerpflichtige keine eigene Website besitzt. Die Frist für die Erstellung und Veröffentlichung der Informationen über die umgesetzte Steuerstrategie endet am 31. Dezember 2024.
Eine zusätzliche Verpflichtung des Steuerpflichtigen, der zur Erstellung und Veröffentlichung der Informationen über die umgesetzte Steuerstrategie verpflichtet ist, besteht darin, den zuständigen Leiter des Finanzamts über die Webadresse zu informieren, auf welcher der Steuerpflichtige die Informationen zur umgesetzten Steuerstrategie veröffentlicht hat. Diese Verpflichtung muss ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 umgesetzt werden. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann zur Verhängung einer Ordnungsgeldstrafe von bis zu 250.000,00 PLN führen.
Die Vorschriften legen diese Pflichten für jedes Steuerjahr fest, in dem das Einnahmenkriterium erfüllt wurde (oder die Zugehörigkeit zu einer steuerlichen Kapitalgruppe besteht). Die Informationen zur Umsetzung der Strategie müssen unabhängig davon erstellt werden, ob sie in den Vorjahren bereits erstellt wurden, auch wenn sich die präsentierten Informationen nicht geändert haben. Eine Aktualisierung der Informationen erfordert ebenfalls ihre Erstellung als neue Information für das spezifische Steuerjahr, in dem der Steuerpflichtige diesen Verpflichtungen unterliegt. Gleiches gilt für die Verpflichtung zur Veröffentlichung und Information des Finanzamts.
Sollte es erforderlich sein, Informationen über die umgesetzte Steuerstrategie zu erstellen oder zu aktualisieren, wenn die Verpflichtung für das Jahr 2023 besteht, stehen wir Ihnen gerne bei der Vorbereitung zur Verfügung.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner SMW Tax Advisory
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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