Keine Pflicht zur Prüfung des wirtschaftlichen Eigentümers bei Dividendenbefreiung – Urteil des polnischen Verwaltungsgerichts
10. Januar 2025
10. Januar 2025

In den letzten Jahren gab es zahlreiche Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden über das Recht auf eine Quellensteuervergünstigung, einschließlich der Verpflichtung zur Überprüfung des Status des wirtschaftlichen Eigentümers (engl. beneficial owner, BO ) von Subjekten, die Dividenden erhalten. Dies ist eine der problematischsten Fragen im Bereich der Quellensteuer (WHT).
In seinem Urteil vom 9. Oktober 2024 (Az. II FSK 78/22) entschied das polnische Oberste Verwaltungsgericht (NSA) zugunsten der Steuerpflichtigen. Es stellte fest, dass eine polnische Gesellschaft, die Dividenden an einen ausländischen Anteilseigner ausschüttet, nicht verpflichtet ist, zu überprüfen oder nachzuweisen, dass der Empfänger der Dividenden der wirtschaftliche Eigentümer ist.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit der Pflicht zur Prüfung des Status des wirtschaftlichen Eigentümers der Dividende dargelegt.
Der Fall betraf ein polnisches Unternehmen, das im Bereich der Tiergesundheit tätig war. Sein einziger Anteilseigner war eine in den Niederlanden eingetragene Gesellschaft, die in diesem Land steuerlich ansässig und Mitglied der Europäischen Union war. Die wesentlichen Fakten, die von der Gesellschaft vorgelegt wurden, lauteten wie folgt:
Um sich abzusichern, hat das Unternehmen den Direktor des Landesbüros für Finanzinformationen (KIS) um eine Auslegung der Vorschriften gebeten. Es stellte zwei Schlüsselfragen:
Nach Ansicht des Unternehmens verlangen die Vorschriften des KStG nicht, dass der Empfänger der Dividende den Status des wirtschaftlichen Eigentümers hat, sowohl um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können als auch um eine Erstattung zu beantragen. Das Unternehmen argumentierte, dass die Vorschriften über die Steuerbefreiung (Artikel 22 Absatz 4) und die Steuererstattung (Artikel 28b) getrennt und unabhängig voneinander sind und die Bedingungen des einen nicht auf das andere ausgedehnt werden können.
In seiner Auslegung hält der Direktor des Landesbüros für Finanzinformationen (KIS) den Standpunkt des Unternehmens für unzutreffend und verweist auf die folgenden Argumente:
Der Fall wurde zunächst vom Woiwodschaftsverwaltungsgericht (WSA) in Warschau überprüft, das in einem Urteil vom 20. September 2021. (Az. III SA/Wa 562/21) die Auslegung des Direktors des Landesbüros für Finanzinformationen aufhob.
Woiwodschaftsverwaltungsgericht entschied Folgendes:
Die Steuerbehörde legte gegen das Urteil des WSA Kassationsbeschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht (NSA) ein.
In einem Urteil vom 9. Oktober 2024 (Az. II FSK 78/22) teilte das NSA den Standpunkt des WSA zur Dividendenbefreiung. Das Gericht entschied Folgendes:
In Bezug auf Steuererstattungen vertrat das NSA jedoch einen anderen Standpunkt:
Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts unterscheidet klar zwischen der Steuerbefreiung und -erstattung einer Überzahlung und weist auf die unterschiedlichen Pflichten des Steuerpflichtigen in jedem dieser Verfahren hin.
Mit dem Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2024 (Az. II FSK 78/22) wurde eine wichtige Unterscheidung zwischen den Pflichten des Steuerpflichtigen im Verfahren zur direkten Befreiung von Dividenden vom Steuerabzug und im Steuererstattungsverfahren eingeführt. Das NSA bestätigte Folgendes:
Um Risiken zu minimieren, sollten Steuerpflichtige:
Letztlich kann dieses Urteil ein wichtiger Bezugspunkt für künftige Gerichtsentscheidungen werden, aber die Prüfung des Status des wirtschaftlichen Eigentümers bleibt eine der problematischsten Fragen im Bereich der Quellensteuer.
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