Änderungen bei der Berechnung der Dienstzeit – neue Regeln für die Anrechnung von Beschäftigungs- und Tätigkeitszeiten in Polen
27 Oktober 2025
27 Oktober 2025

Ab 2026 wird die Definition der Dienstzeit erheblich erweitert. Am 15. Oktober 2025 unterzeichnete der polnische Präsident Karol Nawrocki eine Novelle des Arbeitsgesetzbuches, die es ermöglicht, nicht nur traditionelle Arbeitsverträge, sondern auch andere Formen der beruflichen Tätigkeit, wie z. B. die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit oder die Ausführung von Aufträgen, in die Betriebszugehörigkeit einzubeziehen.
Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Chancen von Arbeitnehmern und Unternehmern beim Zugang zu Leistungen und Ansprüchen, die sich aus der Dauer der Berufserfahrung ergeben, auszugleichen.
Gemäß der Novelle werden nicht nur Beschäftigungszeiten auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags zur Betriebszugehörigkeit angerechnet, sondern auch:
Diese Änderungen bedeuten, dass viele Selbstständige oder Personen, die auf der Grundlage von zivilrechtlichen Verträgen arbeiten, Anspruch auf eine höhere Dienstalterszulage und einen längeren Urlaub erhalten.
Die Bestätigung neuer Berufserfahrungszeiten erfolgt auf der Grundlage von Bescheinigungen, die von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) ausgestellt werden.
In Fällen, in denen die Sozialversicherungsanstalt ein solches Dokument nicht ausstellen kann (z. B. aufgrund des Zeitablaufs), hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Betriebszugehörigkeit durch andere Nachweise zu dokumentieren – z. B. durch Verträge, Rechnungen oder Kooperationsbestätigungen.
Es ist anzumerken, dass auch Zeiträume vor Inkrafttreten des Gesetzes in die Berufserfahrung eingerechnet werden. Die Arbeitnehmer haben 24 Monate Zeit, um Dokumente vorzulegen, die diese Zeiträume bestätigen.
Die Novellierung des Arbeitsgesetzbuches tritt in zwei Stufen in Kraft:
Das bedeutet, dass bereits im nächsten Jahr Tausende von Arbeitnehmern und Unternehmern eine Neuberechnung ihrer Betriebszugehörigkeit und der daraus resultierenden Leistungen beantragen können.
Laut einer Mitteilung der Kanzlei des Präsidenten der Republik Polen zielt die Novelle darauf ab, „Ungleichheiten in der Behandlung von Arbeitnehmern aufgrund der Art ihrer früheren beruflichen Tätigkeit zu beseitigen”.
Das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik betont, dass dies „das Ende der Einteilung ehrlich verrichteter Arbeit in mehr oder weniger würdige Tätigkeiten” bedeutet.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Betriebszugehörigkeit zu einem gerechteren Maßstab für die Berufserfahrung wird, unabhängig von der Form der Beschäftigung. Dadurch erhalten viele Menschen Anspruch auf Zulagen für Betriebszugehörigkeit, Jubiläumsprämien oder längeren Urlaub.
Die neuen Vorschriften zur Berufserfahrung sind ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer. Die Anrechnung von Zeiten der selbstständigen Tätigkeit, zivilrechtlichen Verträgen und Arbeit im Ausland auf die Berufserfahrung bedeutet für Tausende von Menschen echte Vorteile.
Es lohnt sich, bereits jetzt die entsprechenden Unterlagen vorzubereiten und die Mitteilungen der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) zu verfolgen, um nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften die eigene Berufserfahrung erfolgreich nachweisen zu können.
Rechtsgrundlage:
Gesetz vom 26. September 2025 zur Änderung des Gesetzes – Arbeitsgesetzbuch und einiger anderer Gesetze
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