Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Ansprüche im Zusammenhang mit Dienstreisen in Polen
20 März 2026
20 März 2026

Im polnischen Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik wird derzeit an einem Entwurf zur Änderung der Verordnung gearbeitet, die die Ansprüche im Zusammenhang mit Dienstreisen regelt.
Obwohl dieser Rechtsakt formal den staatlichen und kommunalen Haushaltssektor in Polen betrifft, werden seine Auswirkungen auch im privaten Sektor spürbar sein. Es sei daran erinnert, dass gemäß Art. 77⁵ § 4 des polnischen Arbeitsgesetzbuches die in der genannten Verordnung festgelegten Sätze ein gesetzliches Mindestniveau darstellen. Kein privater Arbeitgeber in Polen darf in seinen internen Regelungen eine inländische Tagegeldpauschale unterhalb des für den öffentlichen Sektor vorgesehenen Niveaus festlegen. Angesichts steigender Lebenshaltungs- und Dienstleistungskosten hat das Arbeitsministerium beschlossen, die Sätze zu aktualisieren, die nicht mehr den aktuellen Marktgegebenheiten entsprechen. Es lohnt sich daher bereits jetzt, sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.
Kern der geplanten Änderungen ist eine deutliche Erhöhung des Grundsatzes der Tagegeldpauschale für inländische Dienstreisen in Polen. Diese eine Änderung löst einen Dominoeffekt aus und führt zu einer proportionalen Erhöhung aller damit verbundenen Pauschalen und Höchstgrenzen. Die prozentualen Mechanismen bleiben zwar unverändert, doch der höhere Grundbetrag wirkt sich erheblich auf die endgültigen Beträge aus, die an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Die wichtigsten Unterschiede im Bereich der inländischen Dienstreisen in Polen stellen sich wie folgt dar:
Der Entwurf sieht eine Erhöhung des Grundsatzes von derzeit 45,00 PLN auf 60,00 PLN pro Reisetag vor.
Da diese Pauschale weiterhin 150 % des geltenden Tagegeldes beträgt, wird sie von 67,50 PLN auf 90,00 PLN steigen.
Da diese Grenze weiterhin dem Zwanzigfachen des Tagegeldsatzes entspricht, erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag für eine nachgewiesene Hotelübernachtung von 900,00 PLN auf 1.200,00 PLN.
Da diese Pauschale weiterhin 20 % des Tagegeldes beträgt, steigt sie von 9,00 PLN auf 12,00 PLN für jede begonnene Reisetag.
Die Novelle betrifft auch Auslandsdienstreisen aus Polen. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Tagegeldbeträge sowie der Höchstgrenzen für Hotelkosten in ausgewählten Ländern vor.
Darüber hinaus wird zur Vereinfachung der Abrechnungen für bestimmte Länder (z. B. Australien, Dänemark und Kanada) die Abrechnungswährung vereinheitlicht. Lokale Währungen werden durch allgemein verwendete Währungen wie den Euro (EUR) oder den US-Dollar (USD) ersetzt.
Aus praktischer Sicht werden die Übergangsbestimmungen von besonderer Bedeutung sein. Sie regeln den Status von Dienstreisen, die sich bereits „im Gange“ befinden – also Reisen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften begonnen haben, aber erst danach enden. In solchen Fällen wird eine zweistufige Abrechnung erforderlich sein.
Für den Zeitraum der Reise bis zum Tag vor dem Inkrafttreten der Änderung werden die Ansprüche nach den bisherigen (niedrigeren) Sätzen berechnet. Ab dem ersten Tag der Anwendung der geänderten Verordnung muss der verbleibende Teil der Dienstreise jedoch bereits nach den neuen, höheren Sätzen abgerechnet werden.
Nach dem Wortlaut des Entwurfs tritt die geänderte Verordnung 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung im polnischen Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) in Kraft. Wir werden über die weiteren Entwicklungen dieses Projekts informieren.

Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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