Polens Wirtschafts- und Business-Informationen – Juni 2026
3. Juli 2026
3. Juli 2026

In diesem Artikel:
Der Juni 2026 brachte mehrere wichtige regulatorische und geschäftliche Entwicklungen für Unternehmen, die in Polen tätig sind. Die wichtigsten Themen betrafen KI im HR-Bereich, JPK_CIT, JPK_KR_PD, KSeF, den Vorsteuerabzug sowie verlängerte Fristen für die Steuerberichterstattung.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass Buchhaltungssysteme, Steuerverfahren, HR-Dokumentation und interne Kontrollen weiter angepasst werden sollten. Datenqualität, Compliance und klare Verantwortlichkeiten in digitalen Berichtsprozessen gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Der Einsatz künstlicher Intelligenz bei Rekrutierung, Mitarbeiterbeurteilung und Leistungsüberwachung erfordert eine sorgfältige Compliance-Prüfung. Nach dem EU-KI-Gesetz können bestimmte beschäftigungsbezogene KI-Systeme als Hochrisiko-Systeme eingestuft werden.
Dies kann insbesondere Tools betreffen, die Bewerbungen filtern, Kandidaten bewerten, Aufgaben zuweisen, Arbeit überwachen oder Entscheidungen über Beförderung oder Kündigung unterstützen. Arbeitgeber in Polen sollten prüfen, wo KI eingesetzt wird, ob Systemergebnisse Personalentscheidungen beeinflussen und ob eine echte menschliche Aufsicht gewährleistet ist.
Wichtig ist auch die KI-Kompetenz gemäß Artikel 4 des KI-Gesetzes. Unternehmen sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein angemessenes Wissen verfügen. Das Jahr 2026 sollte daher für HR-Verfahren, Dokumentation, Anbieterprüfung und Schulungen genutzt werden.
Die individuelle Steuerauskunft des Direktors der Nationalen Finanzinformation vom 2. April 2026, Az. 0111-KDIB1-2.4010.34.2026.2.EKB, ist für polnische Gesellschaften mit selbst buchenden ausländischen Zweigstellen relevant.
Die Steuerbehörde bestätigte eine günstige Position: Die Pflicht zur Führung und Übermittlung von Buchhaltungsbüchern nach Artikel 9 Absatz 1c und 1e des polnischen Körperschaftsteuergesetzes sollte sich nicht auf Bücher erstrecken, die von solchen ausländischen Zweigstellen unabhängig geführt werden. Dadurch sinkt das Risiko, dass vollständige Bücher ausländischer Zweigstellen an die polnische JPK_KR_PD-Struktur angepasst werden müssen.
Das Mutterunternehmen bleibt jedoch für die korrekte Ermittlung von Einkommen, Verlust, Steuerbemessungsgrundlage und Körperschaftsteuer in Polen verantwortlich. Unternehmen sollten daher dokumentieren, ob die Zweigstelle tatsächlich selbst bucht und welche Daten die polnischen Steuerabrechnungen beeinflussen.
Im landesweiten E-Rechnungssystem KSeF ist die strukturierte XML-Rechnung das zentrale Steuerdokument. Eine PDF-Visualisierung sollte nur eine lesbare Darstellung der an das System übermittelten Daten sein.
Das PDF muss mit der strukturierten Rechnung übereinstimmen. Abweichungen bei Beträgen, Beschreibungen, Rabatten, Gebühren oder abrechnungsrelevanten Daten können Umsatzsteuerrisiken verursachen. In Extremfällen kann die Steuerbehörde prüfen, ob Artikel 108 des polnischen Umsatzsteuergesetzes Anwendung findet.
KSeF beeinflusst auch den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs. Bei direkt in KSeF ausgestellten Rechnungen ist grundsätzlich das Datum der Vergabe der KSeF-Nummer maßgeblich, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.
Wird eine Rechnung trotz KSeF-Pflicht außerhalb des Systems ausgestellt, sollte der Käufer das Recht auf Vorsteuerabzug nicht automatisch verlieren, wenn die Transaktion real ist, die Rechnung formale Anforderungen erfüllt und die allgemeinen Abzugsvoraussetzungen vorliegen.
Für kleinste Steuerzahler gilt 2026 eine Übergangserleichterung: Bis Ende des Jahres können Rechnungen außerhalb von KSeF ausgestellt werden, wenn der monatliche Bruttowert der so dokumentierten Verkäufe 10.000 PLN nicht überschreitet.
Die vom Präsidenten der Republik Polen am 11. Juni 2026 unterzeichnete Änderung verlängert die Frist zur Einreichung von JPK-Dateien für Ertragsteuern durch buchführungspflichtige Einheiten.
Die neue Frist endet am letzten Tag des siebten Monats nach Ablauf des Steuer- oder Geschäftsjahres. Für Steuerzahler mit Kalenderjahr als Steuerjahr ist dies grundsätzlich der 31. Juli.
Die Verlängerung soll die Konsistenz zwischen Buchhaltungsunterlagen, Jahresabschluss und Steuerabrechnungen verbessern, da Jahresabschlüsse in Polen innerhalb von sechs Monaten nach dem Bilanzstichtag genehmigt werden. Der Umfang der Berichterstattung bleibt jedoch unverändert. Unternehmen müssen weiterhin Buchhaltungssysteme, Kontenpläne, Anlagenregister, JPK-Kennzeichnungen, Vertragspartnerdaten, Datenmapping und interne Freigabeprozesse vorbereiten.nregister, JPK-Kennzeichnungen, Vertragspartnerdaten, Datenmapping und interne Freigabeprozesse vorbereiten.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen: Polens Wirtschafts- und Business-Informationen – Juni 2026.
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