Betriebsprüfungen in Polen 2026: Wie Steuer- und Sozialversicherungsbehörden KI und Risikoanalysen einsetzen
21 Oktober 2026
21 Oktober 2026

Betriebsprüfungen in Polen 2026 basieren zunehmend auf Datenanalysen und Risikobewertungen. Von Januar bis August 2026 stellte die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) bei 90,1 % von 20.529 Prüfungen Unregelmäßigkeiten fest. Die Landesfinanzverwaltung (KAS) führt weniger förmliche Prüfungen, aber mehr Vorabprüfungen durch. Für Unternehmen gewinnen konsistente Abrechnungen und belastbare Transaktionsnachweise an Bedeutung.
In diesem Artikel:
Von Januar bis August 2026 führte die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) 20.529 Prüfungen durch. In 18.495 Fällen (90,1 %) wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Die finanziellen Feststellungen beliefen sich auf 373,3 Mio. PLN, davon 360,6 Mio. PLN bei Sozialversicherungsbeiträgen und 12,7 Mio. PLN bei Leistungen.
Zum Vergleich: 2017 lag die Trefferquote bei rund 65 %. Die Quote von 2026 betrifft ausschließlich ausgewählte Beitragszahler und bedeutet nicht, dass 90 % aller Unternehmen gegen Vorschriften verstoßen.
Die am 1. Januar 2026 eingeführte Risikoanalyse berücksichtigt unter anderem:
Die Risikokategorie bestimmt die Häufigkeit planmäßiger Prüfungen:
Gesetzliche Ausnahmen ermöglichen zusätzliche Prüfungen. Das vollständige Bewertungsmodell der ZUS ist nicht öffentlich.
Die polnische Landesfinanzverwaltung (KAS) führte 2025 fast 2,64 Mio. Maßnahmen zur steuerlichen Überprüfung durch – 9,4 % mehr als 2024. Die finanziellen Feststellungen stiegen um 29,1 % auf 19,05 Mrd. PLN.
Dabei entwickelten sich die Prüfungsverfahren unterschiedlich:
Vorabprüfungen (czynności sprawdzające) ermöglichen die Klärung bestimmter steuerlicher Fragen ohne Einleitung einer förmlichen Steuerprüfung.
Unternehmen können daher zur Vorlage von Unterlagen oder Erläuterungen aufgefordert werden, auch wenn keine förmliche Prüfung stattfindet.
Elektronische Steuermeldungen, das Landesweite E-Rechnungssystem (KSeF) und die JPK_CIT-Berichtsstrukturen erleichtern die Identifizierung von Abweichungen zwischen Steuererklärungen und Buchführungsdaten.
Im Jahr 2025 deckte die KAS 376.800 fiktive Rechnungen im Wert von über 10,9 Mrd. PLN auf. Ihre Zahl stieg gegenüber 2024 um 29,2 %.
Ein Teil der Feststellungen betraf frühere Abrechnungszeiträume. Eine Datenabweichung allein beweist zudem keinen Steuerbetrug.
Eine regelmäßige interne Überprüfung sollte folgende Bereiche umfassen:
Bei internationalen Unternehmen ist außerdem die Konsistenz der Daten zwischen polnischer Finanzabteilung, ausländischer Konzernzentrale und externen Dienstleistern wichtig.
Weniger förmliche Prüfungen bedeuten nicht weniger Kontrolle. Entscheidend bleiben korrekte Steuer- und Sozialversicherungsabrechnungen sowie eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation.
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