Ab dem 1. Januar 2021 gilt eine neue Auskunftspflicht über die abgeschlossenen Werkverträge gegenüber die polnische ZUS
Ab dem 1. Januar 2021 soll die Verordnung zur Übermittlung der erforderlichen Informationen über abgeschlossene Werkverträge in Kraft treten…
Mehr erfahren28 Dezember 2020














