Das Gesetz „Aktiver Elternteil“ – neue Leistungen für Eltern
3 Juli 2024
3 Juli 2024
Am 12. Juni 2024 wurde im Gesetzesblatt der Republik Polen das Gesetz zur Unterstützung der Eltern bei beruflichen Aktivitäten und der Kindererziehung, umgangssprachlich auch bekannt als Gesetz „Aktiver Elternteil“, veröffentlicht. Dieses Gesetz führt eine Reihe systemischer Lösungen ein, die darauf abzielen, Eltern bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu unterstützen. Die Initiative bringt verschiedene Erleichterungen mit sich, um die Kinderbetreuung für Eltern zu erleichtern, und ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft, und führt eine Reihe neuer Lösungen für Eltern von Kindern bis zu 3 Jahren ein.
Das Gesetz sieht die Einführung von drei neuen Leistungen vor, die Eltern sowohl bei ihrer beruflichen Tätigkeit als auch bei der Betreuung kleiner Kinder unterstützen sollen: „Aktive Eltern bei der Arbeit“, „Aktiv in der Kita“ und „Aktiv zu Hause“.
1. Leistung „Aktive Eltern bei der Arbeit“
Diese Leistung ist für berufstätige Eltern von Kindern im Alter von 12 bis 35 Monaten vorgesehen. Um diese Leistung zu erhalten, müssen die Eltern bestimmte Kriterien der beruflichen Aktivität erfüllen. Die Leistung beträgt 1500 PLN pro Monat und wird über einen Zeitraum von 24 Monaten, vom 12.en bis zum 35 Altersmonat des Kindes, gezahlt. Für Eltern von Kindern mit einem Behinderungsnachweis beträgt die Leistung 1900 PLN pro Monat.
2. Leistung „Aktiv in der Kita“
Diese Leistung ersetzt die bisherige Bezuschussung der Kosten für den Aufenthalt eines Kindes in einer Krippe, einem Kinderclub oder bei einer Tagespflegeperson. Die derzeitige Unterstützung betrug bis zu 400 PLN pro Monat. Die neue Leistung beträgt bis zu 1500 PLN pro Monat pro Kind bis zu 3 Jahren, und bis zu 1900 PLN pro Monat für Kinder mit Behinderung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich von den Eltern getragenen Kosten. Diese Leistung wird direkt an die Betreuungseinrichtungen gezahlt, wodurch die Kosten für die Eltern hinsichtlich des Aufenthaltes ihres Kindes in diesen Betreuungseinrichtungen sinken.
3. Leistung „Aktiv zu Hause“
Diese Leistung wird für jedes Kind in der Familie im Alter von 12 bis 35 Monaten gezahlt und beträgt 500 PLN pro Monat für 24 Monate. Diese Unterstützung richtet sich an Eltern, welche die übrigen Leistungen nicht in Anspruch nehmen, da sie beruflich inaktiv bleiben, oder ihr Kind keine Betreuungseinrichtung besucht.
Eltern haben die Möglichkeit, die Art der Leistung zu wählen, und ihre Entscheidung während der Programmlaufzeit mehrmals zu ändern. Es ist möglich, auf eine Leistung zu verzichten, und auf eine andere umzusteigen, vorausgesetzt, dass im selben Monat für dasselbe Kind nur eine Leistung ausgezahlt wird. Diese Flexibilität soll es den Eltern ermöglichen, die Unterstützung an die sich ändernden Bedürfnisse der Familie anzupassen.
Die neuen Lösungen sind ab dem 1. Oktober 2024 verfügbar. Die Leistungen werden von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) ausgezahlt. Eltern können Anträge auf Leistungen gemäß den von der ZUS festgelegten Richtlinien stellen, was eine reibungslose und effiziente Umsetzung des Programms gewährleisten soll.
Das Gesetz „Aktiver Elternteil“ ist ein Schritt zur Unterstützung der Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung. Die neuen finanziellen Leistungen sollen sowohl berufstätige als auch zu Hause bleibende Eltern unterstützen, und bessere Bedingungen für die Entwicklung der Kinder schaffen. Für viele Familien bedeutet dies größere finanzielle Stabilität und Unterstützung bei den täglichen Herausforderungen der Kinderbetreuung.
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