DBA Polen-Deutschland: Welche Einkünfte werden wo besteuert?
8 Januar 2024
8 Januar 2024
Führen Sie ein Unternehmen in Polen, oder arbeiten Sie auf der anderen Seite der Grenze? Wenn ja, sind Sie sicher bereits mit dem Thema der Doppelbesteuerung in Berührung gekommen. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Polen und Deutschland ist ein zentrales Dokument, das regelt, wo und wie Ihre Einkünfte zu versteuern sind. Schauen wir uns an, was das in der Praxis bedeutet.
Wenn Sie als deutscher Unternehmer Mitarbeiter in Polen beschäftigen, oder selbst dort Dienstleistungen erbringen, sollten Sie wissen, dass diese Einkünfte in der Regel in Polen zu besteuern sind. Es gibt jedoch Ausnahmen. Ein Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer sich weniger als 183 Tage im Steuerjahr in Polen aufhält, sein Gehalt von einem Arbeitgeber ohne Firmensitz in Polen gezahlt wird, und auch nicht von einer Niederlassung dieses Arbeitgebers in Polen getragen wird, unterliegt dieses Einkommen der Besteuerung in Deutschland.
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Polen-Deutschland sieht zahlreiche Ausnahmen für spezifische berufliche Situationen vor. Deutsche Mitglieder des Aufsichtsrats oder Vorstands polnischer Unternehmen versteuern ihre Einkünfte gemäß Artikel 16 des Abkommens in Polen. Ähnliches gilt für Personen im öffentlichen Dienst: Erbringt ein deutscher Staatsbürger Dienstleistungen für die polnische Verwaltung, wird das Einkommen in Polen besteuert, es sei denn, besondere Voraussetzungen ermöglichen eine Besteuerung in Deutschland.
Ausnahmen gelten auch für Professoren und Wissenschaftler. Arbeitet ein deutscher Forscher oder Dozent für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren in Polen, werden seine Einkünfte in Deutschland versteuert. Studierende und Praktikanten aus Deutschland, die sich ausschließlich zu Bildungszwecken in Polen aufhalten, sind von der polnischen Steuer befreit, sofern ihre Einkünfte aus ausländischen Quellen stammen, und für den Unterhalt oder das Studium bestimmt sind.
Deutsche Steuerinländer, die Renten aus dem polnischen Sozialversicherungssystem beziehen, müssen diese Leistungen gemäß Artikel 18 des DBA in Polen versteuern. In Deutschland sind solche Renten steuerfrei, beeinflussen jedoch die Steuerhöhe auf andere Einkünfte durch den Progressionsvorbehalt. Andere Leistungen, wie Pensionen, werden hingegen in Deutschland besteuert.
Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien in Polen werden ausschließlich in Polen besteuert. Das bedeutet, dass ein deutscher Eigentümer, der eine Immobilie in Polen vermietet, diese Einkünfte in Polen versteuern muss.
Kapitalanlagen unterliegen ebenfalls den Regelungen des DBA. Dividenden, die von polnischen Unternehmen an Personen mit Wohnsitz in Deutschland ausgezahlt werden, sind in Deutschland steuerpflichtig, wobei 15 % der in Polen gezahlten Quellensteuer angerechnet werden können. Zinsen aus polnischen Quellen können sowohl in Polen als auch in Deutschland besteuert werden, was die Notwendigkeit unterstreicht, die Steuerregeln für Kapitaleinkünfte in beiden Ländern genau zu beachten. Dank des Abkommens kann man jedoch diese Einnahmen sehr effektiv verwalten, und eine doppelte Steuerbelastung vermeiden.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Polen-Deutschland legt klare Regeln fest, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Wenn Sie Ihr Geschäft in Polen ausbauen, oder mit polnischen Partnern zusammenarbeiten möchten, ermöglicht Ihnen das Wissen um diese Vorschriften, Ihre Finanzen zu optimieren. Sind Sie unsicher, wie Sie diese Regeln in Ihrer Situation anwenden sollen? Ziehen Sie einen Experten zu Rate und vermeiden Sie unnötige steuerliche Komplikationen.
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