Estnische Körperschaftssteuer – aktueller Rechtsstand 2023
1 April 2023
1 April 2023
Die estnische Körperschaftsteuer wird im Gesetz als Pauschalbetrag auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften bezeichnet. Es ist eine moderne Form der Besteuerung, die Investitionen fördert und die Formalitäten bei der Steuerabrechnung für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften minimiert.
Diese Lösung richtet sich an:
Alle diese vorstehenden Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Die estnische Körperschaftssteuer wird fällig, wenn das Unternehmen seinen Gewinn ausschüttet. Ein Unternehmen, das der estnischen Körperschaftssteuer unterliegt, muss daher im Prinzip keine Körperschaftssteuer zahlen, bis der Gewinn ausgeschüttet wird. Der Körperschaftssteuersatz satz für die estnische Körperschaftssteuer beträgt 10% für kleine Steuerzahler und 20% für alle anderen Unternehmen.
Der Aktionär ist jedoch berechtigt, einen Abzug für die erhaltene Dividende vorzunehmen. Er kann die auf diese Dividende gezahlte Steuer um den entsprechenden Teil der von der Gesellschaft gezahlten Steuer reduzieren.
Dies führt dazu, dass die endgültige Steuer des Aktionärs beträgt:
Ein Unternehmen, das der estnischen Körperschaftsteuer unterliegt, muss auch keine Mindeststeuer zahlen (gesetzliche Befreiung).
Ein Unternehmen, das der estnischen Körperschaftsteuer unterliegt und dessen Umsatz (einschließlich Mehrwertsteuer) im vorangegangenen Steuerjahr den Betrag von PLN 2.000.000,00 nicht übersteigt, hat das Recht auf eine vierteljährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer.
Bei der Entscheidung für eine Abrechnung nach dem Prinzip der estnischen Körperschaftssteuer – sollte jedoch bedacht werden, dass neben der oben genannten Gewinnausschüttung auch eine Körperschaftssteuer -pflicht entsteht im Zusammenhang mit:
Unter verdeckten Gewinnen versteht man Zuwendungen an Aktionäre, Gesellschafter und ihnen nahestehende Personen, darunter z. B. ein einem solchen Gesellschafter gewährtes Darlehen. Die Wahl dieser Lösung ist verbunden mit ihrer zwingenden Anwendung über einen Zeitraum von 4 Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere vier Jahre.
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