„Ihre e-PIT“-Service auch für Unternehmer
7 Februar 2024
7 Februar 2024
Der „Ihre e-PIT“-Service ist einer der beliebtesten e-Services in der öffentlichen Verwaltung. Im vergangenen Jahr reichten die Steuerzahler über diesen Service ganze 11,9 Millionen Steuererklärungen ein.
Ab dem 15. Februar 2024 werden Steuerzahler im Rahmen des „Ihre e-PIT“-Services auch ihre unternehmerischen Tätigkeiten abrechnen können. Dies ist eine Neuerung, die vielen Unternehmern die Steuerabrechnung erleichtern wird.
Vom 2. bis zum 14. Februar wird der „Ihre e-PIT“-Service vorübergehend nicht verfügbar sein. Das Nationale Finanzamt führt in dieser Zeit eine IT-Operation durch, um die Abrechnungen auf Grundlage von Informationen der Zahlungspflichtigen vorzubereiten. Die durchgeführten Arbeiten sind notwendig, damit Steuerzahler ab dem 15. Februar 2024 ihre Steuern reibungslos über den „Ihre e-PIT“-Service abrechnen können.
Steuerzahler aus den folgenden Gruppen werden die Möglichkeit haben, den Service zu nutzen und Jahreserklärungen für das Jahr 2023 einzureichen:
In der Erklärung werden automatisch Daten berücksichtigt, auf die das Finanzministerium Zugriff hat, einschließlich:
Beachten Sie bitte, dass der „Ihre e-PIT“-Service für Unternehmer derzeit bestimmte Einschränkungen aufweist. Wichtige Daten wie zum Beispiel Betriebseinnahmen und -kosten werden nicht automatisch ausgefüllt, da das Finanzamt über diese Informationen nicht verfügt. Daher wird der Service einen begrenzten Umfang haben und die Steuerzahler müssen das PIT-Formular weiterhin selbst ausfüllen.
Der 30. April 2024 ist die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2023. Dies gilt sowohl für Personen, die sich selbstständig veranlagen als auch für diejenigen, die den „Ihre e-PIT“-Service nutzen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die PIT-Steuererklärungen von Unternehmern im „Ihre e-PIT“-System nicht automatisch akzeptiert werden. Um die Verpflichtung zu erfüllen muss die Erklärung im „Ihre e-PIT“-Service sorgfältig geprüft, ausgefüllt und akzeptiert oder die Steuer auf andere Weise beglichen werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
***
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren