Innovationsvergünstigungen – ein umfassender Leitfaden für Unternehmer in Polen
7 November 2025
7 November 2025

Innovationsvergünstigungen sind heute eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung der Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Polen. Sie umfassen eine Reihe von Steuervergünstigungen, die Unternehmer dazu ermutigen sollen, in neue Technologien, Produkte und Lösungen zur Verbesserung ihrer Geschäftstätigkeit zu investieren. Dazu gehören unter anderem Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung (F&E), IP-Box-Vergünstigungen sowie Vergünstigungen im Zusammenhang mit Prototypenentwicklung, Robotisierung und Marktexpansion.
Wie aus den Daten des Finanzministeriums zu den Abrechnungen für das Jahr 2024 und frühere Jahre hervorgeht, nutzen Unternehmer zunehmend die F&E- und IP-Box-Steuervergünstigungen, und auch die Zahl der Unternehmen, die die Steuervergünstigung für Robotisierung in Anspruch nehmen, steigt. Gleichzeitig werden die Steuervergünstigungen für Prototypen und Expansion nach wie vor relativ selten genutzt. Im weiteren Verlauf des Artikels stellen wir die wichtigsten Grundsätze, Trends und praktischen Hinweise vor, die Ihnen helfen, die Innovationsfreibeträge sicher und effektiv zu nutzen.
Unter dem Begriff Innovationsfreibeträge verbergen sich Steuervergünstigungen, die sowohl für PIT- als auch für CIT-Steuerzahler verfügbar sind und zu folgenden Aktivitäten anregen sollen: Forschung und Entwicklung, Schutz und Vermarktung von geistigem Eigentum, Testen und Einführen neuer Produkte (Prototypen), Automatisierung/Robotisierung von Prozessen und Erweiterung der Absatzmärkte (Expansion).
Der Schlüssel zur sicheren Anwendung der Steuervergünstigungen ist die korrekte Identifizierung der förderfähigen Aktivitäten, eine genaue Erfassung und Aufteilung der Kosten.

Die Steuervergünstigung für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von Innovationen. Sie ermöglicht es Unternehmern, qualifizierte Kosten für F&E-Arbeiten von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen – vor allem die Gehälter der an der Forschung beteiligten Mitarbeiter, Materialkosten, Gutachten und Hilfsdienstleistungen.
Ab 2022 können Unternehmen bis zu 200 % der Lohnkosten für Mitarbeiter, die Entwicklungsarbeiten durchführen, abziehen, was die Attraktivität dieser Vergünstigung erheblich erhöht hat.
Im Jahr 2024 nutzten 3.541 Steuerzahler diese Vergünstigung, und der Wert der abgezogenen Kosten überstieg 10 Mrd. PLN, was einem Anstieg von fast 20 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Daten zeigen, dass die F&E-Vergünstigung stabil genutzt wird – insbesondere von Kapitalgesellschaften.
Es ist wichtig, dass Unternehmen den Umfang ihrer F&E-Projekte genau dokumentieren, detaillierte Arbeitszeitaufzeichnungen führen und die Kohärenz mit ihrer Rechnungslegungs- und Steuerpolitik wahren. Seit Anfang 2025 gelten bereits Vorschriften zur globalen Ausgleichssteuer, die die größten Kapitalgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro betreffen. Die neuen Vorschriften können in einigen Fällen die Auswirkungen von Steuervergünstigungen einschränken, wenn der Gesamtsteuersatz in einer bestimmten Gruppe unter 15 % fällt. Obwohl dies nur die größten Unternehmen betrifft, sollte man sich bewusst sein, dass das System der Steuervergünstigungen nun in einem neuen internationalen Steuerumfeld funktioniert.
Die zweite Säule der Innovationsvergünstigungen ist die IP-Box, d. h. eine Präferenz, die die Anwendung eines Steuersatzes von 5 % auf Einkünfte aus qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums ermöglicht. Die Vergünstigung umfasst unter anderem Patente, Schutzrechte für Gebrauchsmuster und gewerbliche Muster sowie Urheberrechte an Computerprogrammen.
Um diese Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Unternehmer die Anforderungen des sogenannten Nexus-Index erfüllen, der den Anteil der Eigenkosten an der Schaffung eines bestimmten IP-Rechts angibt, und für jedes Projekt separate Aufzeichnungen führen.
Im Jahr 2024 nutzten rekordverdächtige 7.650 Unternehmen (7.494 PIT, 156 CIT) die IP-Box, und der Gesamtbetrag der auf qualifizierte IP-Einkünfte gezahlten Steuern belief sich auf 255,4 Mio. PLN.
Die häufigsten Schwierigkeiten bestehen in der korrekten Zuordnung der Einnahmen zu den einzelnen IP-Rechten und der Berechnung des Einkommens, wenn ein Produkt mehrere geschützte Lösungen kombiniert.
Daher sind eine gut geführte Buchhaltung und eine vollständige technische Dokumentation von entscheidender Bedeutung.
Die Steuervergünstigung für Prototypen ist ein weniger bekannter Teil des Systems der Steuervergünstigungen für Innovationen, erfüllt jedoch eine wichtige Funktion: Sie hilft Unternehmen beim Übergang von der Forschungsphase zur Markteinführung eines Produkts. Sie ermöglicht einen Steuerabzug von 30 % der Kosten für die Testproduktion eines neuen Produkts und der Kosten für dessen Einführung – z. B. Zertifizierung, Untersuchungen oder Tests.
Trotz seines Potenzials nutzten im Jahr 2024 nur 124 Steuerzahler diese Vergünstigung, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die größten Hindernisse sind komplizierte Vorschriften und unklare Definitionen – insbesondere was unter „Probefertigung” zu verstehen ist und welche Kosten abzugsfähig sind.
Die Steuervergünstigung hat jedoch ein großes Potenzial für Produktionsunternehmen, die neue Produktlinien entwickeln und Unterstützung in der Testphase vor dem Serienverkauf benötigen.
Die 2022 eingeführte Steuervergünstigung für Robotisierung unterstützt den technologischen Wandel von Unternehmen und fördert die Automatisierung von Prozessen. Sie ermöglicht einen Steuerabzug von 50 % der Kosten für den Kauf und die Implementierung von Industrierobotern einschließlich Zubehör, Software, Integration und Schulungen.
In der Steuererklärung für 2024 haben 427 Steuerzahler von der Steuervergünstigung Gebrauch gemacht, was den höchsten Wert seit Beginn ihrer Gültigkeit darstellt. Gleichzeitig ist der Gesamtbetrag der Abzüge gesunken, was darauf hindeutet, dass mehr Unternehmen die Vergünstigung in Anspruch nehmen, die Investitionen jedoch pro Einheit geringer ausfallen.
Derzeit gilt die Steuervergünstigung bis Ende 2026, und das Finanzministerium plant keine Verlängerung. In der Praxis gibt es Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Abzugs – ob 50 % einmalig von den Ausgaben oder von den nachfolgenden Abschreibungen abgezogen werden können. Es lohnt sich, die Auslegungen laufend zu verfolgen, um die Steuervergünstigung korrekt abzurechnen.
Ein weiterer Bestandteil der Innovationsvergünstigungen ist die Expansionsvergünstigung, auch Wachstumsfreibetrag genannt. Sie ermöglicht den Abzug von bis zu 1 Mio. PLN pro Jahr für Ausgaben, die zur Steigerung der Einnahmen aus dem Verkauf eigener Produkte getätigt wurden – z. B. Teilnahme an Messen, Werbekampagnen, Erstellung von Angeboten, Anpassung von Verpackungen und Kennzeichnungen an die Anforderungen neuer Märkte.
Im Jahr 2024 nutzten 588 Steuerzahler diese Vergünstigung, etwas weniger als im Vorjahr, obwohl der Gesamtbetrag der Abzüge auf über 170 Mio. PLN gestiegen ist. Die größte Herausforderung bleibt die uneinheitliche Einstufung von Arbeitnehmerentgelten und Marketingkosten. Um das Risiko zu begrenzen, sichern viele Unternehmer ihre Position durch individuelle Auslegungen ab.
Die Nutzung von Innovationsfreibeträgen ist nicht nur eine Möglichkeit, Steuern zu senken, sondern vor allem ein Instrument zur Förderung der Entwicklung moderner, wettbewerbsfähiger Unternehmen. Voraussetzung für den Erfolg ist jedoch eine gute Vorbereitung – eine klare Definition der Projekte, eine zuverlässige Kostenerfassung und eine einheitliche Dokumentation. Unternehmen, die sich bewusst und systematisch mit diesem Thema auseinandersetzen, können nicht nur finanziell profitieren, sondern auch ihr technologisches Potenzial und ihr Image als zukunftsorientiertes Unternehmen stärken.
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