Lohntransparenz ab Dezember 2025 – neue Pflichten für Arbeitgeber in Polen
18 Juli 2025
18 Juli 2025
Am 23. Juni 2025 wurde im polnischen Gesetzblatt ein Gesetz zur Änderung des polnischen Arbeitsgesetzbuchs veröffentlicht. Es setzt die EU-Richtlinie über Lohntransparenz in begrenztem Umfang um. Die neuen Vorschriften treten am 24. Dezember 2025 in Kraft. Arbeitgeber in Polen haben somit nur wenig Zeit, ihre internen Einstellungsverfahren und Dokumente an die neuen Anforderungen anzupassen.
Das Hauptziel der Änderungen ist die Erhöhung der Lohntransparenz und die Bekämpfung von Lohndiskriminierung – insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten „Gender Pay Gap”, also dem Lohngefälle zwischen Frauen und Männern. Obwohl die aktuelle Novelle nur einen Teil der Richtlinie umsetzt, erfordert sie bereits jetzt Änderungen in der Herangehensweise an die Personalbeschaffung und die Kommunikation mit Bewerbern.
Die Änderungen im polnischen Arbeitsgesetzbuch betreffen in erster Linie das Rekrutierungsverfahren und umfassen neue Informationspflichten für Arbeitgeber gegenüber Bewerbern.
Der neue Artikel 183ca des polnischen Arbeitsgesetzbuchs informiert, dass:
Im Rahmen der Novelle wurde auch Artikel 221 des polnischen Arbeitsgesetzbuchs geändert. Ab dem 24. Dezember 2025 dürfen Arbeitgeber in Polen keine Fragen mehr zum aktuellen oder früheren Gehalt von Bewerberinnen und Bewerbern stellen.
Dies ist eine wichtige Änderung, die dazu beitragen soll, ungerechte Löhne zu verhindern und die Chancengleichheit beim Zugang zu Beschäftigung zu verbessern.
Die Gesetzesnovelle vom Juni 2025 setzt nur einen Teil der Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie 2023/970 zur Lohntransparenz um. Die vollständige Umsetzung muss in Polen bis spätestens 7. Juni 2026 erfolgen. In den kommenden Monaten ist daher mit weiteren Änderungen im polnischen Arbeitsrecht zu rechnen. Die Richtlinie umfasst noch folgende Punkte:
Auch wenn die vollständige Umsetzung der EU-Vorgaben in Polen erst 2026 erfolgt, empfiehlt es sich, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Zeit bis Dezember 2025 ist nicht nur eine Phase der Anpassung an die formalen Verpflichtungen, die sich aus der Novellierung des Arbeitsgesetzbuches ergeben, sondern auch eine gute Gelegenheit, die Vergütungspolitik zu ordnen und die Einstellungsverfahren entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts zu aktualisieren.
Die bisher eingeführten Verpflichtungen stellen nur den ersten Schritt der Umsetzung der EU-Vorschriften dar. In den kommenden Monaten ist mit weiteren Regelungen in Polen zu rechnen – darunter:
Gut implementierte Grundlagen ermöglichen es dem Unternehmen, die nächsten Phasen der Gesetzesänderungen reibungslos zu durchlaufen und Maßnahmen unter Zeitdruck zu vermeiden.
Wenn Ihr Unternehmen in Polen tätig ist und Unterstützung im Bereich Personal und Lohnabrechnung benötigt, bieten wir Ihnen umfassende Personal- und Gehaltsabrechnungsdienstleistungen, darunter die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, die Verwaltung von Unterlagen und die Beratung im Bereich Vergütung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Ab dem 24. Dezember 2025 treten in Polen die ersten Vorschriften zur Lohntransparenz in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Informationspflichten gegenüber Bewerbern und die geschlechtsneutrale Gestaltung des Einstellungsverfahrens. Weitere Schritte zur Umsetzung der EU-Richtlinie folgen bis zum 7. Juni 2026 und betreffen unter anderem Berichtspflichten, Sanktionen sowie einen verstärkten Schutz der Arbeitnehmer.
Nutzen Sie jetzt die Zeit, um Ihre Prozesse in Polen anzupassen, Gehaltsstrukturen zu analysieren und Systeme zu implementieren, die die Einhaltung künftiger Pflichten erleichtern. Diese Veränderungen sind nicht nur eine regulatorische Herausforderung, sondern auch eine Chance, eine transparentere, gerechtere und vertrauensvollere Unternehmenskultur zu schaffen.
Rechtsgrundlagen:
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