Novellierung des Urheberrechtsgesetzes mit der Unterschrift des Präsidenten
27 September 2024
27 September 2024
Am 14. August unterzeichnete Präsident Andrzej Duda eine wichtige Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, die die größten Änderungen in diesem Bereich seit 30 Jahren mit sich bringt. Diese Änderungen passen das polnische Rechtssystem an die aktuellen Herausforderungen des Medien-, Kunst- und Kulturmarktes an und setzen EU-Richtlinien zum Urheberrecht und zur digitalen Nutzung von Inhalten um.
Die Novelle gewährt Urhebern und Künstlern audiovisueller, literarischer, journalistischer, wissenschaftlicher, musikalischer sowie gesprochener Werke das Recht auf eine angemessene Vergütung für die Veröffentlichung ihrer Werke und Aufführungen im Internet. Darüber hinaus ermöglicht sie ihnen die Verhandlung von Vergütungssätzen.
Ziel der Novellierung ist es, die nationalen Vorschriften mit den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 17. April 2019 in Einklang zu bringen:
Um die polnischen Vorschriften an die EU-Richtlinien anzupassen, wurden die folgenden Rechtsakte geändert:
Das neue Urheberrecht tritt einen Monat nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft. Eine Ausnahme bildet Artikel 1, Punkt 21, der sechs Monate nach dem Datum der Veröffentlichung in Kraft treten wird.
Tantiemen für Urheber und Künstler
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung neuer, unveräußerlicher Rechte für Urheber und Künstler auf eine angemessene Vergütung für die Veröffentlichung ihrer Werke im Internet. Dies betrifft sowohl audiovisuelle Werke als auch künstlerische Darbietungen in Form von Video-on-Demand (VOD) oder Musik auf Abruf. Diese Regelungen ermöglichen es Künstlern, Tantiemen für die digitale Nutzung ihrer Werke zu erhalten, was eine wesentliche Unterstützung für ihre Arbeit darstellt.
Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt über kollektive Verwertungsgesellschaften, die für audiovisuelle Werke verantwortlich sind, sowie über unabhängige Verwaltungsstellen oder direkt an die Künstler im Falle anderer Werkarten.
Vergütung für Presseverleger
Die Novellierung berücksichtigt auch die Interessen von Presseverlegern, die seit Langem für eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte durch digitale Plattformen kämpfen. In Zusammenarbeit mit Vertretern des Justizministeriums und des Amts für elektronische Kommunikation (UKE) wurde ein Verhandlungsmechanismus zur Festlegung der Vergütungshöhen eingeführt.
Neben den oben genannten Änderungen führt das Gesetz auch eine Reihe weiterer Regelungen ein, darunter:
Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung der polnischen Rechtsordnung an die Anforderungen des digitalen Zeitalters. Urheber und Künstler erhalten einen besseren rechtlichen Schutz und eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit im Internet, was im Zeitalter der Digitalisierung von Inhalten von entscheidender Bedeutung ist. Ohne Zweifel ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Aufteilung der Einnahmen aus der Nutzung digitaler Inhalte.
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