Quellensteuer (WHT) auf Dividenden in Polen – aktueller Standpunkt des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts (NSA)
7. Oktober 2026
7. Oktober 2026

Die jüngste Rechtsprechung des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts (NSA) bestätigt, dass die Quellensteuerbefreiung für Dividenden in Polen keine effektive Besteuerung der konkreten Dividende beim Empfänger voraussetzt. Zugleich erhöhen die Urteile vom 08.07.2026 das Risiko bei mehrstufigen Holdingstrukturen: Der Look-through-Ansatz (LTA) kann das gesetzliche Erfordernis der unmittelbaren Beteiligung nicht ersetzen.
In diesem Artikel:
Die Voraussetzungen ergeben sich aus Art. 22 Abs. 4–4d des polnischen CIT-Gesetzes. Zu den grundlegenden Anforderungen gehören eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft und grundsätzlich eine ununterbrochene Haltedauer von zwei Jahren.
Die empfangende Gesellschaft muss zudem mit ihrem gesamten Einkommen der Ertragsteuer unterliegen und darf nicht von der Steuer auf ihr gesamtes Einkommen befreit sein.
Nein. Im Urteil vom 03.06.2026, Az. II FSK 960/25, stellte das NSA fest, dass Art. 22 Abs. 4 Nr. 4 keine gesonderte Voraussetzung einer effektiven Besteuerung der konkreten Dividende enthält.
Auch das Urteil vom 09.06.2026, Az. II FSK 1143/23, bestätigt: Eine einkunftsspezifische Steuerbefreiung für Dividenden im Ansässigkeitsstaat schließt die polnische Quellensteuerbefreiung nicht automatisch aus.
Im Urteil vom 13.08.2025, Az. II FSK 1510/22, entschied das NSA, dass der Status als wirtschaftlich Berechtigter keine eigenständige, ausdrücklich in Art. 22 Abs. 4 genannte Voraussetzung darstellt.
Die wirtschaftliche Berechtigung kann dennoch für die umfassendere Quellensteueranalyse relevant sein. Der Zahler bleibt insbesondere zur gebotenen Sorgfalt verpflichtet; außerdem sind die Missbrauchsvorschriften und das Verfahren zur Erlangung einer Stellungnahme zur Anwendung von Quellensteuerpräferenzen zu berücksichtigen.
Nicht automatisch. Nach dem Urteil vom 06.02.2026, Az. II FSK 1150/25, müssen personelle und sachliche Ressourcen im Zusammenhang mit der tatsächlichen Tätigkeit der Holding beurteilt werden.
Zu berücksichtigen sind insbesondere ihre Funktionen, Entscheidungsprozesse und die wirtschaftliche Begründung ihrer Rolle in der Struktur.
Nach den Urteilen des NSA vom 08.07.2026 kann der LTA zwar zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten dienen, das Erfordernis einer unmittelbaren Beteiligung jedoch nicht zwischen Gesellschaften übertragen.
Diese Rechtsprechung steht im Spannungsverhältnis zu den Leitlinien des Finanzministeriums vom 03.07.2025 und zu günstigen verbindlichen Steuerauskünften der Landesfinanzinformation (KIS).
Vor einer Dividendenausschüttung an einen ausländischen Gesellschafter sind insbesondere zu analysieren:
Relevant ist außerdem die Schwelle von 2 Mio. PLN. Bei bestimmten Zahlungen an verbundene Unternehmen kann nach deren Überschreitung der Pay-and-Refund-Mechanismus greifen. Zu den Instrumenten für die Anwendung einer Präferenz unter den gesetzlichen Voraussetzungen gehören die WH-OSC-Erklärung sowie eine Stellungnahme zur Anwendung von Quellensteuerpräferenzen.
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