Schutzgutachten zur Umstrukturierung und Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie deren Besteuerung nach „estnischer Körperschaftsteuer“
20 Februar 2024
20 Februar 2024
Am 22. Januar 2024 wurde eine Mitteilung über die Veröffentlichung einer Schutzzusage des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) vom 29. November 2023 bezüglich des Verfahrens zum Austritt eines Kommanditisten aus einer Kommanditgesellschaft und deren Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich für die Besteuerung nach dem Pauschalsteuersatz für Unternehmenserträge entscheidet (Aktenzeichen DKP1.8082.2.2023) veröffentlicht.
Der Gegenstand der Meinung umfasste Maßnahmen wie:
Die Umstellung auf das „estnische Modell“ bedeutet, dass steuerlich gesehen der Komplementär und der Kommanditist gleichmäßig besteuert werden, im Gegensatz zur „traditionellen“ Körperschaftsteuer, bei der Komplementäre von einer günstigeren Absetzung profitieren können als Kommanditisten. Daher verliert die Nutzung dieser Unternehmensform ihren Sinn, wenn einer der Gesellschafter die volle Haftung für die Verbindlichkeiten des Unternehmens tragen soll, ohne dabei steuerliche Vorteile zu erzielen.
Das Unternehmen, in dem die Umstrukturierung geplant war, gab an, dass das Ziel darin bestehe, eine größere Flexibilität bei der Auswahl von Personen zu erreichen, die das Unternehmen leiten – nach der Umwandlung könnten qualifizierte Fachkräfte das Unternehmen ohne den Status eines Gesellschafters führen. Die Umstrukturierung zielte auch darauf ab, das mit der Rechtsform einer GmbH verbundene unternehmerische Risiko zu verringern. Es besteht kein Zweifel daran, dass eines der Hauptziele dieser Maßnahmen darin bestand, steuerliche Vorteile zu erzielen.
Der Leiter der KAS stellte fest, dass trotz der steuerlichen Vorteile, die aus der Restrukturierung resultieren, die angewandte Vorgehensweise weder künstlich ist noch im Widerspruch zum Zweck oder Ziel des Gesetzes steht.
Eine solche Position der Steuerbehörde ist zweifellos für viele Steuerzahler vorteilhaft, die eine Umstrukturierung ihrer Geschäftstätigkeit in Betracht ziehen, um von der Pauschalsteuer für Unternehmenserträge zu profitieren.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
***
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren