Nationales E-Rechnungssystem (KSeF) in Polen | HLB Poland

Das neue Inkrafttretungsdatum des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF)

Das Finanzministerium gab in einer Pressekonferenz mit dem Finanzminister Andrzej Domański und dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung Marcin Łoboda die neuen Implementierungsdaten des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) bekannt. Das Nationale E-Rechnungssystem wird ab folgenden Daten obligatorisch sein: 1 Februar 2026 – für Unternehmen mit einem Umsatz von über 200 Millionen PLN im vorangegangenen Steuerjahr 1 April

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26 April 2024

Konsultationen zum Nationalen E-Rechnungssystem (KSeF) wurden abgeschlossen

Zu Beginn des Jahres informierte das Finanzministerium darüber, dass die geplante Einführung des verpflichtenden Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) verschoben werde. Diese Entscheidung war durch eine Reihe von Ungenauigkeiten im Prozess, Fehler und IT-Probleme verursacht worden, die eine fristgerechte Implementierung des Systems verhinderten. Es wurde auch ein Plan zur Durchführung von Konsultationen angekündigt, die Fragen und Bedenken

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13 März 2024

Eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten zum Nationalen E-Rechnungssystem (KSeF)

Das Finanzministerium hat eine Sammlung von Fragen und Antworten zum Nationalen E-Rechnungssystem (KSeF) veröffentlicht, die über 100 Fragen und Antworten umfasst. Diese Themen sind thematisch gegliedert und betreffen unter anderem Konsultationen für das Jahr 2024, Befugnisse, Genehmigungsverfahren, Systemstruktur, Methoden zur Übertragung von Dokumenten, Rechnungsstellungverfahren, Verpflichtungen im Zusammenhang mit KSeF, sowie technische Aspekte. Die Liste der

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4 März 2024

Einführung des nationalen Systems zur elektronischen Rechnungsstellung (KSeF) verschoben

Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung in Bezug auf die Einführung des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) informieren. Die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über das Nationale E-Rechnungssystem wird im Jahr 2024 nicht durchgesetzt. Das Finanzministerium hat die Verschiebung der verpflichtenden Nutzung von KSeF aufgrund von Fehlern im System angekündigt. Ein neues Implementierungsdatum wurde noch nicht

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19 Januar 2024

KSeF und Rechnungen für ausländische Unternehmen sowie Rechnungen in Fremdwährung

Ab Juli 2024 wird für aktive Steuerpflichtige und ab Januar 2025 für alle polnischen Unternehmer die Nutzung des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) verpflichtend. Dies wird sich auf die Art und Weise der Dokumentation von Transaktionen sowohl mit inländischen als auch ausländischen Geschäftspartnern auswirken. Aufgrund der Komplexität der Rechnungsstellung für Unternehmen außerhalb Polens und von Rechnungen in

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15 Januar 2024

Einmalige Tickets ohne die Pflicht zur Rechnungsausstellung im Nationalen System für die elektronische Rechnungsstellung (KSeF) in Polen

Am 4. September 2023 wurde im Regierungszentrum für Gesetzgebung ein Verordnungsentwurf vorgestellt, der die Fälle festlegt, in denen ein Steuerpflichtiger bei ordnungsgemäß dokumentierten Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen keine strukturierten Rechnungen ausstellen muss. Rechnungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen für die Fahrt auf gebührenpflichtigen Autobahnen, den Transport von Personen unabhängig von der Entfernung, und die Kontrolle

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2 Oktober 2023

Änderungen bei der Nutzung des Nationalen E-Rechnungssystems

Gemäß einer neuen Verordnung, die am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, wurden Änderungen bezüglich der Zugriffsrechte auf das Nationale E-Rechnungssystem (KSeF) für Einheiten mit komplexerer organisatorischer Struktur eingeführt. Die Hauptänderungen sehen vor, dass größere Organisationseinheiten, die mehrere Betriebsstätten oder interne Abteilungen haben, spezifischere Berechtigungen im KSeF vergeben können. Dies bedeutet, dass der Zugriff

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14 September 2023

Verpflichtende elektronische Fakturierung (KSeF) ab 1. Juli 2024 – Gesetz mit Unterschrift des Präsidenten

Am 7. August 2023 unterzeichnete der Präsident der Republik Polen ein Gesetz vom 16. Juni 2023 zur Änderung des Gesetzes über die Umsatzsteuer und einiger anderer Gesetze. Das Gesetz führt die Pflicht zur Verwendung von e-Rechnungen und zur Nutzung des Nationalen Systems für elektronische Rechnungen (KSeF) ab dem 1. Juli 2024 ein. Einigen Unternehmen wurde

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30 August 2023

Das Nationale E-Rechnungssystem (KSeF) – Neue E-Rechnungsstruktur ab dem 1. September

Zurzeit ist das Nationale E-Rechnungssystem (KSeF) eine freiwillige Option, jedoch strebt das Finanzministerium an, Steuerzahlern den Übergang zu einer verpflichtenden Ausstellung von Rechnungen in diesem System zu erleichtern. Um den Implementierungsprozess des KSeF zu vereinfachen, wird ab dem 1. September 2023 ein neues E-Rechnungsformat – FA(2) – eingeführt. Die im optionalen System umgesetzten Fnktionen werden

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23 August 2023

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