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Quellensteuer (WHT) 2024

Zinsen, Lizenzgebühren und andere Zinsen und Lizenzgebühren, die an Steuerausländer ausgezahlt werden sowie Gebühren für bestimmte immaterielle und rechtliche Dienstleistungen (z.B. Beratung, Buchhaltung, rechtliche und technische Dienstleistungen, Werbung, Datenverarbeitung, Marktforschung, Personalbeschaffung, Management, Controllingleistungen, Bürgschaften, etc.) unterliegen einer 20%-igen Quellensteuer, sofern der Satz nicht auf der Grundlage eines Steuerabkommens oder der EUZins- und Lizenzgebührenrichtlinie herabgesetzt wurde.

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16 April 2024

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