Wie kann man eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Polen überprüfen
10. August 2026
10. August 2026

Um eine Kanzlei vor der Bestallung zu beurteilen, wenn Sie eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Polen überprüfen, sollte ein Unternehmen sowohl die Kanzlei selbst als auch die als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer vorgesehene Einzelperson überprüfen. Die Gesellschaft sollte in der offiziellen Liste der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgeführt sein, während der Wirtschaftsprüfer im Register der Polnischen Kammer der Wirtschaftsprüfer (PIBR) eingetragen sein sollte. Unternehmen sollten auch die von der Polnischen Agentur für Abschlussprüfungsaufsicht (PANA) veröffentlichten Strafen, die Unabhängigkeit des Prüfers, die Branchenerfahrung, den Zugang zu Spezialisten und die vorgeschlagene Organisation der Prüfung untersuchen. Die Registrierung bestätigt, dass die Kanzlei zur Erbringung von Prüfungsdienstleistungen berechtigt ist, stellt jedoch nicht fest, ob sie für ein bestimmtes Unternehmen geeignet ist.
Die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Überprüfung einer Prüfungsgesellschaft ergibt sich direkt aus dem Zweck der Abschlussprüfung. Eine Jahresabschlussprüfung in Polen soll mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen Fehldaten ist. Der Wirtschaftsprüfer gibt dann ein Prüfungsurteil darüber ab, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einheit vermittelt. Die Prüfungsqualität hängt jedoch von mehr ab als nur von den formalen Qualifikationen der Person, die den Prüfungsbericht unterzeichnet.
Für Vorstände und CFOs sind Branchenkenntnisse, Unabhängigkeit, Teamkontinuität, die Einhaltung von Fristen und die Art und Weise, wie wesentliche Feststellungen kommuniziert werden, von gleicher Bedeutung.
Die falsche Wahl kann die Feststellung des Jahresabschlusses verzögern, die wiederholte Aufbereitung derselben Daten erfordern, am Ende der Prüfung zu einem Fragenstau führen oder das Management zwingen, sich mit Problemen zu befassen, die viel früher hätten identifiziert werden können.
In diesem Artikel:
In geschäftlichen Diskussionen beziehen sich Unternehmen normalerweise auf die Bestallung eines Prüfers oder Wirtschaftsprüfers. Aus rechtlicher Sicht bestellt das Unternehmen jedoch eine Prüfungsgesellschaft und schließt anschließend mit dieser Gesellschaft einen Vertrag über die Prüfung seines Jahresabschlusses ab.
Die Prüfungsgesellschaft benennt einen verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, der die Hauptverantwortung für das Mandat trägt. Der Wirtschaftsprüfer, der den Prüfungsbericht unterzeichnet, hat ebenfalls den Status eines verantwortlichen Wirtschaftsprüfers.
Das bedeutet, dass vor der Bestallung zwei Ebenen untersucht werden sollten:
Die vertragsabschließende Prüfungsgesellschaft haftet gegenüber der geprüften Einheit. Das Ansehen eines einzelnen Partners reicht daher nicht aus, wenn das Unternehmen nicht versteht, welche Einheit das Mandat ausführen wird, wer dem Team zugewiesen wird und wie die Prüfung organisiert wird.
Die Erstüberprüfung sollte die offiziellen Register abdecken, die in Polen öffentlich zugänglich sind.
| Was sollte geprüft werden? | Wo sollte es verifiziert werden? | Was sollte das Unternehmen überprüfen? |
|---|---|---|
| Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Offizielle Liste der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften | Registriernummer, vollständiger Firmenname, Adresse, Rechtsform und aktueller Status |
| Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer | PIBR-Register der Wirtschaftsprüfer | Vollständiger Name, Registriernummer und aktueller Berufsstatus |
| Verhältnis des Prüfers zur Kanzlei | Liste der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und PIBR-Register | Ob die genannte Person bei der Kanzlei angestellt oder anderweitig mit ihr verbunden ist |
| Netzwerk-Mitgliedschaft | In der Liste der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften enthaltene Informationen | Name des Netzwerks und zugehörige Einheiten |
| Verwaltungsstrafen | PANA-Sanktionsliste | Art des Verstoßes, Datum der Entscheidung und verhängte Strafe |
| Berufshaftpflichtversicherung | Vom Bieter vorgelegtes Dokument | Versicherungszeitraum und ob die Abdeckung die geplanten Prüfungsaktivitäten umfasst |
Die Liste der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften enthält unter anderem die Registriernummern, Unternehmensdaten, Informationen zu Eigentümern und Leitungsorganen, die Namen der mit der Kanzlei verbundenen Wirtschaftsprüfer, Niederlassungsadressen und Informationen über die Netzwerkmitgliedschaft.
Das Register der Wirtschaftsprüfer wird vom Landesrat der Wirtschaftsprüfer geführt. Einzelpersonen können nach Nachnamen, Registriernummer oder zugeordneter Prüfungsgesellschaft gesucht werden.
Die aktuelle Liste der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ein Link zum Register der Wirtschaftsprüfer werden auch von der Polnischen Agentur für Abschlussprüfungsaufsicht (PANA) zur Verfügung gestellt.
Nein. Die Registrierung bestätigt, dass eine Einheit berechtigt ist, Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung Polen zu erbringen, zeigt jedoch nicht, dass die Kanzlei über die Erfahrung und die Ressourcen verfügt, die für die Prüfung eines bestimmten Unternehmens erforderlich sind.
Die formale Überprüfung ist die erste Phase des Auswahlprozesses, nicht die letzte. Zwei ordnungsgemäß eingetragene Kanzleien können sich erheblich unterscheiden in Bezug auf:
Die Registrierung gibt auch keinen Hinweis darauf, wie die tägliche Zusammenarbeit aussehen wird. Eine schlecht organisierte Prüfung verursacht nicht nur das Honorar der Prüfungsgesellschaft, sondern auch zusätzliche interne Kosten für Buchhaltungs-, Controlling-, Steuer-, IT- und Managementteams.
Aus Sicht des geprüften Unternehmens sollte eine effektive Prüfung transparent, vorhersehbar und angemessen im Hinblick auf die tatsächlichen Risiken sein. Der Mandant sollte wissen, wer für jeden Bereich verantwortlich ist, welche Informationen vorbereitet werden müssen und wann identifizierte Fragen kommuniziert werden.
Die PANA veröffentlicht eine Liste der gegen Prüfungsgesellschaften verhängten Verwaltungsstrafen. Als allgemeine Regel bleiben diese Informationen nach Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung fünf Jahre lang öffentlich zugänglich. Die Liste beschreibt den Verstoß und die verhängte Strafe. Betrifft der Verstoß eine gesetzliche Abschlussprüfung, kann sie auch angeben, ob der Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Eine Strafe sollte nicht ohne Untersuchung ihres Kontexts beurteilt werden. Versäumnisse in der Verwaltung sollten anders bewertet werden als Verstöße bezüglich der Unabhängigkeit des Prüfers, der Qualität der Prüfungsdokumentation oder des Inhalts eines Prüfungsberichts.
Unternehmen sollten prüfen:
Es sollte auch bedacht werden, dass die sanktionierte Kanzlei nicht in jedem veröffentlichten Fall vollständig identifiziert wird. Das Fehlen des Namens einer Kanzlei auf der Liste sollte daher nicht als schlüssige Bestätigung dafür behandelt werden, dass gegen die Kanzlei noch nie ein Verfahren geführt wurde.
Eine Prüfungsgesellschaft kann unter anderem wegen Verletzung von Unabhängigkeitsanforderungen, Nichtdurchführung der erforderlichen Beurteilungen vor Annahme eines Mandats, Unregelmäßigkeiten in einem Prüfungsbericht, Nichteinhaltung von Rotationsregeln oder Nichtaufrechterhaltung der erforderlichen Versicherung sanktioniert werden.
Ein Prüfer sollte von der geprüften Einheit sowohl tatsächlich als auch in der Wahrnehmung eines objektiven, informierten Dritten unabhängig sein.
Die Prüfungsgesellschaft, Mitglieder des Prüfungsteams und andere Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, dürfen nicht an der Entscheidungsfindung der geprüften Einheit teilnehmen. Eine Prüfung sollte nicht durchgeführt werden, wenn finanzielle, persönliche, geschäftliche oder Beschäftigungsverhältnisse eine unannehmbare Bedrohung für die Unabhängigkeit darstellen.
Vor der Bestallung sollte das Unternehmen die Prüfungsgesellschaft fragen:
Vor der Annahme oder Fortführung eines Mandats müssen die Prüfungsgesellschaft und der verantwortliche Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen beurteilen und dokumentieren. Die Mitglieder des Prüfungsteams geben vor Beginn der Prüfung die entsprechenden Erklärungen ab.
Für internationale Gruppen sollte sich die Beurteilung nicht auf das polnische Unternehmen beschränken. Dienstleistungen, die von ausländischen Einheiten erbracht werden, die demselben Netzwerk angehören, können ebenfalls die Beurteilung der Unabhängigkeit beeinflussen.
Branchenkenntnisse sind nicht bloß eine Frage der Bequemlichkeit für den Mandanten. Sie beeinflussen, wie Risiken identifiziert werden, wie Prüfungsverfahren geplant werden und wie ungewöhnliche Transaktionen beurteilt werden. Die relevanten Bereiche unterscheiden sich zwischen Produktions-, Immobilien-, Einzelhandels-, Technologie- und internationalen Handelsunternehmen.
In einem Produktionsunternehmen sollte der Prüfer Bereiche verstehen wie:
Für eine internationale Gruppe können relevante Themen Konsolidierungspakete, Unterschiede zwischen polnischen Rechnungslegungsvorschriften und Konzernbilanzierungsrichtlinien, Transaktionen mit nahestehenden Personen, Fremdwährungen und von der Muttergesellschaft vorgegebene Berichtsfristen umfassen.
Vor der Bestallung sollte das Unternehmen Informationen anfordern über:
Eine allgemeine Aussage, dass die Kanzlei die Branche versteht, reicht nicht aus. Eine glaubwürdige Antwort sollte sich auf spezifische Prozesse, Positionen des Jahresabschlusses und für die Geschäftstätigkeit des Mandanten charakteristische Risiken beziehen.
Ja. Der Partner oder verantwortliche Wirtschaftsprüfer führt nicht jede Prüfungshandlung persönlich durch. Die Qualität und Effizienz des Mandants hängen vom gesamten Team ab.
Während des Ausschreibungsprozesses sollte das Unternehmen feststellen:
Vor Annahme des Mandants muss die Prüfungsgesellschaft beurteilen, ob sie über kompetentes Personal, ausreichende Zeit und die anderen erforderlichen Ressourcen verfügt, um die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen.
Der Zugang zu Spezialisten ist besonders wichtig in Bereichen, die nicht allein mit Standard-Buchhaltungswissen zuverlässig beurteilt werden können. Dies kann Bewertungen, Besteuerung, IT-Systeme, Finanzinstrumente, Cybersicherheit oder Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassen.
Die Organisation der Prüfung sollte während des Ausschreibungsprozesses beurteilt werden. Der Prüfer sollte nicht nur das vorgeschlagene Honorar vorlegen, sondern auch ein klares Bereitstellungsmodell.
Das Angebot sollte erläutern:
Der Prüfer sollte den Jahresabschlusskalender, Berichtsfristen der Gruppe, Steuererklärungen und die Verfügbarkeit von Vorstandsmitgliedern berücksichtigen.
Ein Zeitplan, der die operative Realität des Unternehmens nicht widerspiegelt, kann dazu führen, dass die meisten Prüfungsfragen während der arbeitsreichsten Zeit für die Finanzabteilung gestellt werden.
Das Unternehmen sollte auch feststellen, ob die vorgeschlagene Datenaustauschplattform die Versionskontrolle von Dokumenten, die Nachverfolgung von Fragen und ein sicheres Zugriffsmanagement unterstützt. Technologie sollte wiederholte Anfragen und manuell erstellte Aufstellungen reduzieren. Hinweise auf Automatisierung oder künstliche Intelligenz allein belegen noch nicht, dass der Prüfungsprozess effizient sein wird.
Eine Wirtschaftsprüfung in Polen sollte ausreichend früh geplant werden. HLB Poland kann einen Prüfungsumfang und einen Zeitplan ausarbeiten, die den Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, seine Jahresabschlussfristen und seine Verpflichtungen zur Konzernberichterstattung widerspiegeln.
Ja. Eine Prüfungsgesellschaft, die Prüfungsaktivitäten in Polen durchführt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung halten.
Die Versicherungspflicht entsteht spätestens am Tag bevor die Kanzlei mit der Durchführung von Prüfungsaktivitäten beginnt, und besteht fort, bis die Kanzlei aus der offiziellen Liste gelöscht wird. Vor Abschluss einer Vereinbarung kann das Unternehmen einen aktuellen Versicherungsnachweis anfordern. Die Überprüfung sollte den Versicherungszeitraum abdecken und bestätigen, ob die Police die durch das vorgeschlagene Mandat abgedeckten Aktivitäten umfasst.
Die Versicherung ersetzt keine Qualitätsbeurteilung der Kanzlei, ist jedoch eines der grundlegenden Elemente der formalen Due Diligence.
Als allgemeine Regel wird die Prüfungsgesellschaft von dem Organ bestellt, das für die Feststellung des Jahresabschlusses verantwortlich ist, es sei denn, die Satzung, das Statut oder andere verbindliche Vorschriften weisen diese Befugnis einem anderen Organ zu. Der Leiter der Einheit im Sinne des polnischen Bilanzrechts kann die Bestallung nicht eigenständig vornehmen.
In einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.) ist das zuständige Organ in der Regel die Gesellschafterversammlung, es sei denn, die Satzung weist diese Befugnis beispielsweise dem Aufsichtsrat zu. Der Vorstand kann eine Ausschreibung durchführen, Informationen sammeln und die kaufmännischen Bedingungen verhandeln. Die formelle Bestallung muss dennoch durch das zuständige Gesellschaftsorgan erfolgen. Der Leiter der Einheit schließt dann die Vereinbarung mit der ausgewählten Prüfungsgesellschaft ab.
Die Vereinbarung sollte ausreichend früh unterzeichnet werden, um dem Prüfer die Teilnahme an der körperlichen Bestandsaufnahme wesentlicher Vermögenswerte zu ermöglichen. Im Falle einer Erstvereinbarung für eine gesetzliche Abschlussprüfung darf die Mandatsdauer nicht kürzer als zwei Jahre sein.
Weitere Informationen über den Prozess sind im Artikel Wirtschaftsprüfung in Polen: Ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Jahresabschlussprüfung verfügbar.
Unternehmen von öffentlichem Interesse, einschließlich ausgewählter Finanzmarktteilnehmer und Wertpapieremittenten, unterliegen zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich der Bestallung, Unabhängigkeit und Rotation des Prüfers.
In solchen Fällen sollte das Unternehmen überprüfen:
Der Höchstzeitraum, für den ein Unternehmen von öffentlichem Interesse dieselbe Prüfungsgesellschaft kontinuierlich beauftragen darf, beträgt standardmäßig zehn Jahre. Ein längerer Zeitraum ist nur unter den in Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 genannten Umständen möglich.
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer darf die gesetzliche Abschlussprüfung derselben Einheit nicht länger als fünf Jahre durchführen. Die Person darf erst nach einer Abkühlphase von mindestens drei Jahren wieder an der Prüfung teilnehmen.
Vor der Einreichung einer Empfehlung an das für die Bestallung zuständige Gesellschaftsorgan sollte das Unternehmen Antworten auf die folgenden Fragen einholen:
Die Antworten sollten in einem Evaluierungsbogen für das Angebot dokumentiert werden. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, Kandidaten anhand einheitlicher Kriterien zu vergleichen, und bietet eine dokumentierte Grundlage für die dem bestellenden Organ vorgelegte Empfehlung.
Der Prozess sollte mit der Überprüfung der Prüfungsgesellschaft in der offiziellen polnischen Liste und der Verifizierung des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers im PIBR-Register beginnen. Das Unternehmen sollte dann die Unabhängigkeit, die Branchenerfahrung, die Teamzusammensetzung, die verfügbaren Ressourcen, den vorgeschlagenen Zeitplan und die kaufmännischen Bedingungen beurteilen.
Die Beurteilung sollte drei Perspektiven kombinieren:
Nur diese kombinierte Beurteilung kann feststellen, ob eine Kanzlei nicht nur formal befugt ist, eine Jahresabschlussprüfung in Polen durchzuführen, sondern das Mandat auch pünktlich, unabhängig und ohne unnötige Belastung der Organisation abschließen kann.
Unternehmen, die eine Prüfungsgesellschaft suchen, können den Umfang der Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung Polen von HLB Poland einsehen. Die frühzeitige Besprechung der Unternehmensstruktur, der Berichtsfristen und der zentralen Risiken ermöglicht es, den Prüfungsumfang und den Zeitplan angemessen zu definieren.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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