Die polnische Steuerbehörde darf das Recht auf Vorsteuerabzug für zu Unrecht gezahlte Mehrwertsteuer nicht anerkennen
16 Dezember 2024
16 Dezember 2024
Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (NSA) vom 29. Oktober 2024 (Az. I FSK 352/21) führt wichtige Leitlinien zum Recht auf Vorsteuerabzug in Fällen ein, in denen die Transaktionen der Regelung zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (reverse charge) unterliegen sollten. In diesem Urteil wird betont, dass ein Unternehmen das Recht auf Vorsteuerabzug auch dann verlieren kann, wenn es in gutem Glauben gehandelt hat und die Rechnung vom Dienstleistungserbringer fehlerhaft ausgestellt wurde.
Das NSA entschied, dass die polnischen Steuerbehörden nicht verpflichtet sind zu prüfen, ob der Dienstleistungserbringer die Möglichkeit hat, eine fehlerhaft ausgestellte Rechnung zu berichtigen. Dies hat folgende Konsequenzen:
Das Urteil des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts verweist auch auf ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. April 2019 in der Rechtssache C-691/17. Der EuGH betonte, dass die Steuerbehörden zwar das Recht haben, den Vorsteuerabzug zu verweigern, dass sie den Unternehmen aber auch alternative Mechanismen zur Rückerstattung der Steuer zur Verfügung stellen müssen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Dienstleistungserbringer:
Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts berücksichtigt die sich aus den EU-Vorschriften ergebenden Grundsätze der Neutralität und Verhältnismäßigkeit der Mehrwertsteuer. Dies bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger, der die wirtschaftliche Last der Steuer getragen hat, nicht doppelt belastet werden darf. Um den Schutz dieser Grundsätze in Anspruch nehmen zu können, muss der polnische Unternehmer jedoch die gebotene Sorgfalt walten lassen, insbesondere bei der Überprüfung der Geschäftspartner und der Richtigkeit der erhaltenen Rechnungen.
Die Entscheidung des Obersten Verfassungsgerichts stellt Unternehmen in Polen vor neue Herausforderungen in Bezug auf die Steuerabrechnung.
Um das Risiko zu minimieren, dass das Recht auf Vorsteuerabzug verweigert wird, ist es notwendig:
Geschäftstätigkeiten in Polen bergen das Risiko, unwissentlich in sogenannte Umsatzsteuerkarusselle verwickelt zu werden. Dies kann zu einer Verweigerung des Vorsteuerabzugs oder zu Vorwürfen der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht führen.
Das Urteil des Obersten Verfassungsgerichts zeigt, wie wichtig es ist, solide Verfahren zur Überprüfung von Geschäftspartnern und zur Kontrolle der Dokumentation einzuführen, insbesondere innerhalb des polnischen Steuersystems. Unternehmen in Polen sollten ihre Verfahren regelmäßig aktualisieren, um geänderte Vorschriften und neue Rechtsprechung zu berücksichtigen. Es ist auch von entscheidender Bedeutung, auf mögliche Steuerprüfungen vorbereitet zu sein, die sich zunehmend auf Fragen der Mehrwertsteuer konzentrieren.
Solide Verfahren ermöglichen es Unternehmen in Polen:
Die Durchführung einer Steuerprüfung ist der erste Schritt zur Entwicklung wirksamer Steuerverfahren, mit denen ein Unternehmen kostspielige Fehler vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften in Polen gewährleisten kann.
Um Steuerrisiken wirksam zu verringern, ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Steuerverfahren, die auf das polnische Steuersystem zugeschnitten sind, entscheidend. Solche Lösungen unterstützen nicht nur die korrekte Erfüllung der steuerlichen Pflichten, sondern helfen auch, die Sorgfaltspflicht gegenüber den polnischen Steuerbehörden nachzuweisen.
Wir bieten umfassende Steuerprüfungen an, die es Ihnen ermöglichen, potenzielle Risiken zu erkennen und die Aktivitäten Ihres Unternehmens an die aktuellen, polnischen Vorschriften anzupassen. Unsere Dienstleistungen umfassen auch Rechtsberatung in Polen, um Unternehmen bei der Vorbereitung auf die zunehmenden Steuerkontrollen, insbesondere im Bereich der Mehrwertsteuer, zu unterstützen.
Sorgen Sie für die steuerliche Sicherheit Ihres Unternehmens in Polen – kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.
Das Urteil des Obersten Verfassungsgerichts erinnert daran, dass bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer in Polen besondere Vorsicht geboten ist. Die Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug für zu Unrecht gezahlte Mehrwertsteuern, selbst wenn kein Betrugsverdacht besteht, kann schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Daher ist es für Unternehmen in Polen entscheidend, ihre Steuerverfahren zu optimieren und sich über aktuelle Vorschriften und Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten.
Die Einhaltung der Sorgfaltspflicht schützt Unternehmen nicht nur vor Sanktionen, sondern verbessert auch ihre Position bei der Durchsetzung ihrer Rechte in Streitfällen nach polnischem Recht.
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