Ab dem 1. Juli 2024 wurden die Strafen für Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten erhöht
1 August 2024
1 August 2024
Wir erinnern daran, dass ab dem 1. Juli 2024 Steuerpflichtige, die eine Steuerstraftat oder eine Steuerordnungswidrigkeit begehen, mit höheren Sanktionen rechnen müssen. Diese Änderung ergibt sich aus der Erhöhung des Mindestlohns, der ab Juli 2024 nunmehr 4.300 PLN beträgt.
Die Erhöhung des Mindestlohns von 4.242 PLN auf 4.300 PLN wirkt sich direkt auf die Höhe der Strafen für Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aus. Gemäß der Verordnung des Ministerrats vom 14. September 2023 gilt der neue Mindestlohn ab dem 1. Juli 2024.
Das Steuergesetzbuch unterscheidet zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Eine Steuerstraftat als verbotene Handlung unterliegt einer Geldstrafe in Tagessätzen, einer Freiheitsstrafe oder einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Eine Steuerordnungswidrigkeit ist eine verbotene Handlung welche einer Geldstrafe in einer festgelegten Höhe unterliegt, wenn der Betrag der absichtlich verminderten oder gefährdeten öffentlich-rechtlichen Abgaben oder der Wert des Gegenstandes der Handlung das Fünffache des Mindestlohns nicht übersteigt.
Der Schwellenwert zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat beträgt ab dem 1. Juli 2024 21.500 PLN.
Die Strafen für Steuerstraftaten werden in Tagessätzen bemessen. Gemäß den Bestimmungen des Steuerstrafgesetzbuches legt das Gericht bei der Verhängung einer Geldstrafe die Anzahl der Tagessätze sowie die Höhe jedes Tagessatzes fest. Sofern die Vorschriften nichts anderes vorsehen, beträgt die Mindestanzahl der Tagessätze 10 und die Höchstanzahl 720. Durch Strafurteil kann eine Geldstrafe von bis zu 200 Tagessätzen verhängt werden, es sei denn, das Gesetz sieht eine mildere Strafe vor. Bei der Festlegung des Tagessatzes berücksichtigt das Gericht das Einkommen des Täters, seine persönliche, familiäre und wirtschaftliche Situation, sowie seine Erwerbsmöglichkeiten. Der Tagessatz darf nicht niedriger als ein Dreißigstel des Mindestlohns und nicht höher als dessen Vierhundertfaches sein.
Ab dem 1. Juli 2024 kann der Tagessatz zwischen 143,34 PLN und 57.336 PLN liegen.
Daher kann eine Geldstrafe nicht niedriger als 1.433,40 PLN ausfallen, und maximal 41.281.920 PLN betragen.
Die Geldstrafe für eine Steuerordnungswidrigkeit wird als fester Betrag festgesetzt. Die Geldstrafe für eine Steuerordnungswidrigkeit kann zwischen einem Zehntel und dem Zwanzigfachen des Mindestlohns liegen, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine verbotene Handlung, wenn der Betrag der verminderten oder gefährdeten öffentlich-rechtlichen Abgaben das Fünffache des Mindestlohns zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht übersteigt. Das bedeutet, dass im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 eine verbotene Handlung eine Ordnungswidrigkeit ist, wenn der Unterschlagungsbetrag 21.500 PLN nicht übersteigt.
Ab dem 1. Juli 2024 beträgt die niedrigste Geldstrafe für eine Steuerordnungswidrigkeit 430 PLN und die höchste 86.000 PLN.
Die Änderungen des Mindestlohns haben direkte Auswirkungen auf die Höhe der Strafen für Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 4.300 PLN ab dem 1. Juli 2024 wird zu einem Anstieg der minimalen und maximalen Geldstrafen führen, mit denen Steuerpflichtige rechnen müssen, die gegen Steuervorschriften verstoßen.
Rechtsgrundlage:
Steuerstrafgesetzbuch in seiner originären Fassung vom 10. September 1999.
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