Änderungen der Regeln für die Berechnung des Freibetrags für die Sozialversicherungskasse des Unternehmens
14 August 2023
14 August 2023
Am 2. August 2023 unterzeichnete der Präsident das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonderlösungen für die Umsetzung des Haushaltsgesetzes für 2023 und einiger anderer Gesetze. Das Gesetz regelt Änderungen in Bezug auf die Höhe der Mittelzuführungen und die Bedingungen für die Einrichtung des Fonds für betriebliche Sozialleistungen (ZFŚS). Das Gesetz wurde am 10. August 2023 im Gesetzesblatt veröffentlicht (Pos. 1586).
Gemäß dem Gesetz über den Fonds für soziale Leistungen der Unternehmen ist die Berechnungsgrundlage für den Fonds ab dem 1. Januar 2023 das monatliche Gehalt in der Volkswirtschaft aus dem zweiten Halbjahr 2019.
Die Änderungen bedingen folgende Berechnungsgrundlage für die Zuführung zu dem Fonds:
Bis jetzt beliefen sich die Zuführungen an den Sozialfonds auf:
Die Erhöhung des Grundbetrages der Zulagen bedeutet, dass die jährliche Zulage für den Sozialfonds ab dem 1. Juli 2023 wie folgt ausfallen wird
Der Gegenwert der für das Jahr 2023 aufgelaufenen Zuführungen, und der Erhöhungen, ist vom Arbeitgeber bis zum 30. September 2023 auf das Bankkonto des betrieblichen Sozialleistungsfonds zu überweisen, wobei der Betrag der bis dahin überwiesenen Zuführungen und Erhöhungen berücksichtigt wird.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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