Aktuelle Mehrwertsteuersätze in Polen im Jahr 2024
19 Juni 2024
19 Juni 2024
Das Jahr 2024 bringt mehrere bedeutende Änderungen des Mehrwertsteuersystems (MwSt-Systems) in Polen mit sich, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben können. Die Kenntnis der aktuellen Steuersätze und deren Anwendung in verschiedenen Branchen ist entscheidend, nicht nur für die Einhaltung der Vorschriften, sondern auch für die Optimierung der Geschäftskosten. In diesem Artikel werden sowohl die geltenden MwSt-Sätze als auch detaillierte Richtlinien zu Registrierungs- und Meldepflichten erörtert. Das Verständnis dieser Themen kann Unternehmen helfen, Fehler zu vermeiden und die steuerlichen Aspekte ihrer Tätigkeiten effektiv zu verwalten.
In Polen gelten vier MwSt-Sätze. Der reguläre MwSt-Satz beträgt 23 %. Es gibt auch ermäßigte MwSt-Sätze von 8 %, 5 % und 0 %. Darüber hinaus wurden spezielle MwSt-Sätze von 7 % und 4 % eingeführt, die in bestimmten Situationen Anwendung finden.
Alle Informationen zu den MwSt-Sätzen und deren etwaigen Änderungen sind im MwSt-Gesetz vom 11. März 2004 und seinen Anhängen zu finden. Weitere Informationen, einschließlich Bekanntmachungen und Formulare, sind auf der Website podatki.gov.pl verfügbar.
Der Basis-MwSt-Satz beträgt 23 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht ermäßigten Sätzen unterliegen.
Ermäßigte MwSt-Sätze gelten für bestimmte Gruppen von Waren und Dienstleistungen.
Ab dem 1. April 2024 unterliegen bestimmte kosmetische Dienstleistungen einem ermäßigten MwSt-Satz von 8 %, statt wie zuvor 23 %. Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für Hautpflege- und Schönheitsbehandlungen, Maniküre- und Pediküreservices sowie Augenbrauen- und Wimpernstyling.
Ebenfalls ab dem 1. April 2024, wurde auch der MwSt-Satz für ausgewählte Lebensmittelprodukte geändert, die in den Positionen 1-18 des Anhangs 10 zum MwSt-Gesetz aufgeführt sind. Bisher von der Nullsatzregelung betroffene Lebensmittelprodukte werden nun mit einem Satz von 5 % besteuert.
Weitere Informationen zur Änderung des MwSt-Satzes in Polen für Lebensmittel finden Sie in unserem Artikel: Die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel ab 01. April 2024.
Die MwSt-Registrierung in Polen kann auf drei Arten erfolgen:
Natürliche Personen, juristische Personen, organisatorische Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit sowie Personen, die ein Unternehmen führen, können MwSt-Steuerpflichtige werden. Die Verpflichtung zur Registrierung entsteht bei Überschreitung der Umsatzgrenze oder beim Verkauf bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen.
Im Falle einer MwSt-Befreiung sind Steuerpflichtige nicht verpflichtet, MwSt-Erklärungen einzureichen oder die Steuer abzurechnen, sind aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Befreiungen können sich auf nicht steuerpflichtige Tätigkeiten beziehen (subjektive Befreiung) oder an das Nichtüberschreiten einer Umsatzgrenze gebunden sein (objektive Befreiung).
MwSt-Steuerpflichtige können MwSt-Erklärungen monatlich oder vierteljährlich einreichen. Das Verfahren zur Einreichung von Erklärungen beinhaltet die Einreichung der Standard-Audit-Datei (JPK), die auch die MwSt-Erklärung umfasst. Die Bedingungen für die vierteljährliche Einreichung von Erklärungen gelten für so genannte Kleinunternehmer und setzen voraus, dass sie seit mindestens 12 Monaten aktive MwSt-Steuerpflichtige sein müssen.
Eine MwSt-Rechnung in Polen muss eine Reihe von Angaben enthalten, darunter das Ausstellungsdatum, die eindeutige Identifikationsnummer des Dokuments, die NIP des Kunden (wenn dieser MwSt zahlen muss), den vollständigen Namen und die Adresse des Ausstellers und des Empfängers, eine Beschreibung der Transaktion, den MwSt-Satz, die Höhe der MwSt und den Stückpreis der Waren oder Dienstleistungen.
Ab 2024 wurden die Strafen für Steuervergehen und steuerliche Ordnungswidrigkeiten in Polen erhöht. Die Strafen reichen von 424 PLN bis 84.840 PLN. Die Erhöhung basiert auf der Anwendung des Mindestlohns in Polen als Referenzpunkt.
Ein steuerliches Vergehen wird durch das Steuerstrafgesetzbuch definiert und kann mit Geldstrafen von 141,40 PLN bis 56.560 PLN belegt werden. Eine steuerliche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldstrafe zwischen 1/10 und dem zwanzigfachen des Mindestlohns geahndet werden. Im Jahr 2024 beträgt die Mindeststrafe für eine steuerliche Ordnungswidrigkeit 424 PLN, während die Höchststrafe 84.840 PLN beträgt.
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