Der Termin für die Nutzung von ausstehendem Urlaub rückt näher
6 September 2024
6 September 2024
Wir möchten Sie daran erinnern, dass ein wichtiger Termin bevorsteht, der die Pflicht zur Gewährung des ausstehenden Urlaubs für Mitarbeiter betrifft. Gemäß den Vorschriften des Arbeitsgesetzbuchs sind Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass der ausstehende Urlaub spätestens bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres genommen wird.
Ausstehender Urlaub bezieht sich auf Urlaubstage, die ein Mitarbeiter im vorhergehenden Kalenderjahr hätte nehmen können, aber aus verschiedenen Gründen nicht genommen hat. In Polen hat ein Mitarbeiter gemäß dem Arbeitsgesetzbuch Anspruch auf 20 oder 26 Urlaubstage pro Jahr, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Werden diese Tage im betreffenden Jahr nicht genommen, werden sie ins nächste Jahr als ausstehender Urlaub übertragen. Das bedeutet, dass der ausstehende Urlaub für das Jahr 2023 bis spätestens 30. September 2024 genommen werden muss.
Mitarbeiter, die ihren ausstehenden Urlaub für das Jahr 2023 nicht rechtzeitig genommen haben, sollten diesen vor dem 30. September 2024 planen. Dieses Datum ist entscheidend, da gemäß dem Arbeitsgesetzbuch (Art. 168) der Arbeitgeber verpflichtet ist, sicherzustellen, dass der Mitarbeiter den ausstehenden Urlaub spätestens bis Ende September nutzt. Es ist wichtig, dass der Urlaub vor Ablauf dieser Frist beginnt – es ist nicht erforderlich, dass der Urlaub vollständig bis zum 30. September genommen wird, aber er muss mindestens vor diesem Terminablauf beginnen.
Die Nichtausnutzung des ausstehenden Urlaubs bis zum 30. September bedeutet nicht automatisch den Verlust des Anspruchs auf diesen Urlaub, entbindet jedoch den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, ihn zu gewähren. Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter nicht die Möglichkeit gibt, den ausstehenden Urlaub zu nehmen, riskiert er eine Geldbuße von 1.000 bis 30.000 PLN wegen eines Verstoßes gegen die Arbeitnehmerrechte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Geldbuße nur dann verhängt wird, wenn der Arbeitgeber schuld ist, den Urlaub nicht gewährt zu haben. Wenn der Mitarbeiter den Urlaub aufgrund einer langen Krankheit oder anderer berechtigter Gründe nicht nehmen konnte, wird keine Geldbuße verhängt.
Ein Mitarbeiter, der seinen Urlaub bis Ende September nicht genommen hat, hat weiterhin Anspruch auf diese Tage, aber sie unterliegen der Verjährung. Nach den Vorschriften verjährt der Anspruch auf Gewährung des ausstehenden Urlaubs nach drei Jahren ab dem Tag, an dem der Mitarbeiter die Gewährung des Urlaubs verlangt hat. Das bedeutet, dass wenn der Mitarbeiter seinen überfälligen Urlaub bis zum 30. September 2024 nicht nimmt, die Verjährung erst am 30. September 2027 eintritt.
Das Arbeitsgesetzbuch gibt dem Arbeitgeber das Recht, einseitig den Zeitpunkt für den ausstehenden Urlaub festzulegen, wenn der Mitarbeiter ihn nicht freiwillig vor Ende September nimmt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mitarbeiter über die Notwendigkeit zu informieren, den Urlaub innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu nehmen. Bei fehlender Einigung kann der Arbeitgeber einen Termin festlegen, um eine Geldbuße für die Nichtnutzung des Urlaubs durch den Mitarbeiter zu vermeiden.
Die rechtzeitige Gewährung von ausstehendem Urlaub ist eine Pflicht des Arbeitgebers, die sich aus den arbeitsrechtlichen Vorschriften ergibt. Der anstehende Termin am 30. September ist der letzte Moment, um die Urlaubstage für das Jahr 2023 abzurechnen. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Daher bitten wir Sie, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter den ihnen zustehenden ausstehenden Urlaub fristgerecht nehmen.
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