Die FASTER-Richtlinie rückt näher: Wesentliche Änderungen bei der Abrechnung der Quellensteuer (WHT)
14 Juni 2024
14 Juni 2024
Die Europäische Union strebt die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren im Zusammenhang mit Quellensteuerentlastungen an, um die Effizienz der EU-Kapitalmärkte zu steigern. Die neue Initiative sieht die Einführung zweier Mechanismen vor: Quellensteuerentlastung und ein schnelles Rückerstattungssystem für überzahlte Steuern.
Der Begriff „Quellensteuer“ (WHT) bezeichnet pauschale Einkommensteuern (für natürliche und juristische Personen), die von Steuerpflichtigen erhoben werden, die in dem Land ansässig oder niedergelassen sind, in dem das Einkommen erzielt wird. Die Quellensteuer ist somit eine besondere Form der Steuer, die bei grenzüberschreitenden Zahlungen für bestimmte immaterielle Dienstleistungen, Lizenzen, Zinsen und Dividenden erhoben wird.
Am 14. Mai 2024 erzielte die Europäische Kommission eine Einigung über die FASTER-Richtlinie zum schnelleren und sichereren Abzug zu viel gezahlter WHT von passiven Einkünften. Damit rückt das Inkrafttreten der Richtlinie vom Juni 2023 und die damit verbundenen Verordnungen näher. Sie werden unter anderem Auswirkungen auf die rechtliche und steuerliche Situation von grenzüberschreitenden Investoren, nationalen Steuerbehörden und Finanzintermediären wie Banken oder Investitionsplattformen haben.
Was ist die FASTER-Richtlinie und wie verändert sie die Abrechnung der Quellensteuer?
Grenzüberschreitende Transaktionen bergen das Risiko einer Doppelbesteuerung im Land des Steuerpflichtigen und im Land des Zahlers. Für nicht ansässige Investoren ist das Verfahren zur Nichtabführung oder Rückerstattung der Quellensteuer (WHT) kompliziert und variiert je nach EU-Mitgliedstaat.
Die FASTER-Richtlinie soll die Sicherheit und Effizienz der Verfahren zur Abrechnung der Quellensteuer (WHT) erhöhen. Die eingeführten Regelungen werden passive Zahlungen umfassen, d.h. Zahlungen die sich aus Dividenden und Zinsen ergeben.
Die Einführung eines schnelleren und sichereren Mechanismus für Quellensteuererleichterungen ist ein Schritt zur Vereinfachung und Beschleunigung der Steuerverfahren sowie zur Bekämpfung von Steuerbetrug in der EU. Sie soll auch die Effektivität und Sicherheit der WHT-Verfahren für Investoren, Finanzintermediäre und Regierungen bei grenzüberschreitenden Investitionen erhöhen.
Die Richtlinie sieht auch eine Berichtspflicht für Finanzintermediäre (z.B. Banken, Investitionsplattformen) vor. Zu diesem Zweck werden die Mitgliedstaaten verpflichtet spezielle nationale Register einrichten.
Zu den wichtigsten Zielen der FASTER-Richtlinie gehören:
Die FASTER-Richtlinie umfasst zwei Schlüsselmechanismen für die EU-Mitgliedstaaten:
Die Einführung der FASTER-Richtlinie soll in erster Linie wirtschaftliche Vorteile bringen. Die Senkung der Compliance-Kosten und die schnellere Rückerstattung überzahlter Quellensteuer sollen es Investoren ermöglichen, Mittel effizienter zu reinvestieren.
Darüber hinaus soll die FASTER-Richtlinie den Prozess der Beantragung der Rückerstattung überzahlter WHT im Quellland beschleunigen und digitalisieren. Es soll ein elektronisches Steueransässigkeitszertifikat (eTRC) eingeführt werden – sowohl für private als auch unternehmerische Investoren. Das Zertifikat wird vom Ansässigkeitsstaat innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ausgestellt und in der gesamten Europäischen Union anerkannt.
Durch erhöhte Transparenz und Kontrolle sollten die Vorschriften der FASTER-Richtlinie auch dazu beitragen, Steuerbetrug zu verhindern und das Wirtschaftswachstum durch Kostensenkungen für Investoren zu unterstützen. Sie wird auch den Mitgliedstaaten selbst helfen, die durch eine effizientere Verwaltung der Steuerverfahren im Bereich der Quellensteuer (WHT) die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Kapitalmärkte steigern können.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2028 Zeit, ihr nationales WHT-Recht an die Bestimmungen der FASTER-Richtlinie anzupassen. Die neuen Bestimmungen der FASTER-Richtlinie treten am 1. Januar 2030 in Kraft.
Die Experten von getsix® bieten Steuerberatung in jeder Phase der Geschäftstätigkeit und der Finanzbuchhaltung. Wir beraten auch bei der Anwendung bestehender Verfahren zur Quellensteuerbefreiung und -rückerstattung. Wir helfen Ihnen ebenso bei der Implementierung und Festlegung von Änderungen, die von der FASTER-Richtlinie im Bereich WHT-Abrechnung betroffen sein werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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