Ende des ukrainischen Sondergesetzes in Polen – was bedeutet das für Arbeitgeber?
2 März 2026
2 März 2026

Am 19. Februar 2026 unterzeichnete der Präsident ein Gesetz, mit dem die im Rahmen des sogenannten ukrainischen Sondergesetzes eingeführten Sonderregelungen auslaufen. Die neuen Vorschriften sollen ab dem 5. März 2026 gelten und markieren einen Übergang von den seit 2022 geltenden Notfallmaßnahmen zu systemischen Regelungen für Ausländer, die in Polen vorübergehenden Schutz genießen.
Für Arbeitgeber ist vor allem wichtig, dass die Änderung darauf abzielt, die Rechtsgrundlage für Aufenthalt und Arbeit zu organisieren, ohne eine Lücke zu schaffen, die zu Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses führen könnte. Die kommenden Tage sollten genutzt werden, um die Dokumentation zu überprüfen und die Personal- und Gehaltsabrechnungsprozesse an den neuen Rahmen anzupassen.
In den letzten Jahren stützten sich viele Unternehmen bei der Einstellung ukrainischer Staatsangehöriger auf das Sondergesetz für Ukrainer – oft unter Verwendung vereinfachter Verwaltungsaufgaben.
Die Abschaffung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Arbeitgeber die Beschäftigungsgrundlagen über Nacht ersetzen müssen. Allerdings gewinnt dadurch Folgendes an Bedeutung:
In der Praxis ist das größte Risiko selten der Wortlaut der Vorschriften selbst, sondern das Fehlen eines wiederholbaren, überprüfbaren Systems, mit dem ein Unternehmen in Polen die Einhaltung der Vorschriften nachweisen kann.
Das neue Gesetz soll von einer separaten Rechtsordnung, die ausschließlich für ukrainische Staatsangehörige gilt, abrücken und die Kernmechanismen in der Systemgesetzgebung zum vorübergehenden Schutz in Polen verankern. Für Personalabteilungen bedeutet dies eine stärkere Abhängigkeit von der Überprüfung des Aufenthaltsstatus und der Arbeitsberechtigung, ähnlich wie bei anderen ausländischen Staatsangehörigen.
Aus Sicht der Arbeitgeber ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Vorschriften die Wirksamkeit von Maßnahmen, die vor dem 5. März 2026 ergriffen wurden (einschließlich bereits eingereichter Meldungen), erhalten sollen. Dies verringert das Risiko plötzlicher Beschäftigungsunterbrechungen, während Unternehmen weiterhin verpflichtet sind, Daten und Unterlagen zu ordnen.
Es wird erwartet, dass das Gesetz den Meldeweg der Arbeitsüberlassung als vereinfachten Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt für ukrainische Staatsangehörige unter vorübergehendem Schutz weiterhin vorsieht. In der Übergangsphase soll dieses Meldeverfahren auch für die Zuweisung von Arbeit an ukrainische Staatsbürger gelten, die sich legal in Polen aufhalten.
Die Nichtvorlage der Meldung bedeutet nicht automatisch, dass die Arbeitszuweisung illegal ist, kann jedoch mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 3.000 PLN belegt werden. Für Unternehmen verlagert sich das praktische Risiko in Richtung der Einhaltung administrativer Vorschriften und der Prozessqualität (Pünktlichkeit, Vollständigkeit der Daten, Übereinstimmung zwischen der Meldung, dem Vertrag und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen).
Ein großes operatives Risiko betrifft Reisen außerhalb Polens. Die Gesetzgebung sieht vor, dass der vorübergehende Schutz erlöschen kann, wenn ein Begünstigter Polen für mehr als 30 Tage verlässt. In der Praxis sollte die Entsendung eines Mitarbeiters unter vorübergehendem Schutz (oder eine längere Tätigkeit außerhalb Polens bei einem Kunden) im Voraus geprüft werden – andernfalls kann die Person ihren Status verlieren und muss einen anderen Aufenthaltsweg beantragen.
Das Gesetz geht davon aus, dass der vorübergehende Schutz bis zum 4. März 2027 aufrechterhalten wird. Für Arbeitgeber ist dies ein wichtiger operativer Horizont: Er schafft Zeit, um längerfristige Aufenthaltslösungen für ausgewählte Mitarbeiter zu planen (z. B. den Übergang zu einer regulären Aufenthaltsgenehmigung), ohne dass dringende Maßnahmen in letzter Minute erforderlich sind.
In der täglichen Personalarbeit sollten Arbeitgeber weiterhin auf eine gründliche Überprüfung der Aufenthaltsgründe und der Dokumente zur Bestätigung des vorübergehenden Schutzes setzen. Der Rechtsrahmen klärt auch die formalen Anforderungen in ausgewählten Situationen, darunter Fälle, in denen eine zusätzliche Identitätsbestätigung bei der Gemeindeverwaltung (urząd gminy) erforderlich ist. Infolgedessen sollten die Einstellungs- und laufenden Beschäftigungsverfahren aktualisiert werden, um die Dokumentation konsistent zu halten und das Risiko für den Arbeitgeber zu verringern.
Wenn sich Vorschriften ändern, treten in der Regel immer wieder die gleichen Probleme auf:
Die Folgen sind nicht nur Strafen, sondern auch operative Risiken: Arbeitsunterbrechungen, Spannungen im Team, höhere Fluktuation und Kosten für Korrekturmaßnahmen.
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Das Auslaufen des Sondergesetzes für Ukrainer in Polen muss nicht zwangsläufig zu einer Destabilisierung der Beschäftigungssituation führen – erfordert jedoch eine gewisse Prozessbereitschaft. Arbeitgeber sollten sich auf praktische Maßnahmen konzentrieren: Überprüfung von Status, Verbesserung der Qualität von Benachrichtigungen, Kontrolle von Entsendungen/Reisen und Sicherstellung der Konsistenz von Personal- und Gehaltsabrechnungsdaten. Dieser Ansatz verringert das Risiko von Geldstrafen, Beschäftigungslücken und Problemen bei Kontrollen.
Rechtsgrundlage
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