Neueste Änderungen in den Vorschriften für die Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger
9 Juli 2024
9 Juli 2024
Die Änderungen der Vorschriften zur Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind, zielen darauf ab, den Einstellungsprozess zu erleichtern und die Regelungen an die aktuellen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Die eingeführten Änderungen sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer aus der Ukraine relevant, da sie die Beschäftigungsverfahren, Arbeitsbedingungen und Informationspflichten betreffen.
Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Änderungen vor.
Gemäß den neuesten Änderungen müssen die folgenden Bedingungen insgesamt erfüllt sein:
Seit dem Inkrafttreten der Änderungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Bezirksarbeitsamt innerhalb von 7 Tagen (statt bisher 14 Tagen) über die Beschäftigung eines Ausländers zu informieren.
Es ist zu beachten, dass diese Verpflichtung nicht gilt, wenn der ukrainische Staatsbürger gemäß Artikel 87 des Gesetzes vom 20. April 2004 zur Förderung der Beschäftigung und der Arbeitsmarktinstitutionen in Polen arbeitet, d.h. auf einer anderen Grundlage für legale Beschäftigung, es sei denn, es wurde eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt, für die eine Meldepflicht gilt.
Der Gesetzgeber hat die Meldung innerhalb von 7 Tagen wiederholt werden muss, wenn:
Der ukrainische Staatsbürger ist verpflichtet, den Arbeitgeber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Entscheidung über die Erteilung einer befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu informieren. Die Arbeit des Ausländers während dieses Zeitraums gilt als legal. Die ausstellende Behörde belehrt den ukrainischen Staatsbürger über diese Verpflichtung.
Der Arbeitgeber wiederum ist verpflichtet, eine Benachrichtigung an das Kreisarbeitsamt (innerhalb von 7 Tagen) zu senden, wenn der Ausländer vor der Erteilung der befristeten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gemäß Artikel 87 des Gesetzes vom 20. April 2004 zur Förderung der Beschäftigung und der Arbeitsmarktinstitutionen in Polen gearbeitet hat und die Arbeit für denselben Arbeitgeber fortsetzen möchte.
Die am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Änderungen, zielen darauf ab, den Prozess der Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger zu optimieren und die Einhaltung der geltenden Arbeitsrechtsvorschriften zu gewährleisten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer der neuen Verpflichtungen und Fristen bewusst sind, um mögliche rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Eine regelmäßige Überwachung und Anpassung an die neuen Regelungen ist unerlässlich, um eine reibungslose und legale Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger in Polen zu gewährleisten.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner SDZLEGAL Schindhelm Law Office erstellt
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