Sozialversicherungsbeiträge (ZUS) im Jahr 2026 – aktuelle Grundlagen, Grenzen und Höhe der Beiträge für Unternehmer in Polen
17 Dezember 2025
17 Dezember 2025

Die Sozialversicherungsbeiträge werden in Polen im Jahr 2026 erneut erhöht, was erhebliche Auswirkungen sowohl auf neue Unternehmer als auch auf Unternehmen haben wird, die seit Jahren die vollen Beiträge entrichten. Die Änderungen resultieren in erster Linie aus der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlagen – darunter der jährlichen Bemessungsgrundlage für Renten- und Pensionsbeiträge (der sogenannten 30-fachen Grenze) – sowie aus einer erheblichen Erhöhung des Mindestbeitrags zur Krankenversicherung, der 2026 um etwa 37 % steigen wird. Infolgedessen werden die Sozialversicherungsbeiträge zu einem der wichtigsten Faktoren, die die Kosten der Geschäftstätigkeit und die Budgetplanung von Unternehmen bestimmen.
Eines der Schlüsselelemente des Sozialversicherungssystems, das sich direkt auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026 auswirkt, ist die jährliche Begrenzung der Bemessungsgrundlage für Renten- und Pensionsversicherungsbeiträge, die allgemein als 30-fache Obergrenze bezeichnet wird. Dieser Mechanismus spielt eine wichtige Rolle in der Struktur des Sozialversicherungssystems – er schützt Personen mit den höchsten Einkommen vor einem unbegrenzten Anstieg der Beiträge und begrenzt gleichzeitig die Höhe der künftigen Leistungen im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen.
Gemäß der Bekanntmachung des Ministers für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 19. November 2025 (M.P. Pos. 1206):
Dies ergibt sich unmittelbar aus Art. 19 des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem, der besagt, dass die jährliche Bemessungsgrundlage für Beiträge den Wert des 30-fachen des prognostizierten durchschnittlichen Monatslohns nicht überschreiten darf. Für das Jahr 2026 sieht die Berechnung somit wie folgt aus:
30 × 9420 PLN = 282 600 PLN
Die besagte Obergrenze gilt für alle Personen:
In der Praxis bedeutet dies, dass der Begrenzungsmechanismus nicht nur Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag betrifft, sondern auch viele andere Gruppen, wie z. B.:
Die 30-fache Obergrenze hat somit reale Auswirkungen auf eine große Gruppe von Versicherten, insbesondere auf diejenigen mit hohem Einkommen.
Der Zeitpunkt, zu dem die jährliche Bemessungsgrundlage überschritten wird, ist sowohl für den Beitragszahler als auch für den Versicherten selbst von Bedeutung. Nach Erreichen des Betrags von 282.600 PLN im Jahr 2026:
Es ist anzumerken, dass die Grenze nicht für die Kranken- und Unfallversicherung gilt, wo die Beiträge nach anderen Regeln berechnet werden und nicht der 30-fachen Beitragsbemessungsgrenze unterliegen.
Aus Sicht der Arbeitgeber hat die 30-fache Obergrenze einen messbaren Einfluss auf die Beschäftigungskosten. Besonders wichtig ist sie für hochbezahlte Mitarbeiter – Führungskräften, Fachkräften oder Experten.
Eine Überschreitung der Grenze hat folgende Auswirkungen:
Wenn Sie sichergehen möchten, dass die Berechnung der Beiträge – einschließlich der korrekten Überwachung der 30-fachen Grenze – fehlerfrei erfolgt, kann das Personal- und Lohnbuchhaltungsteam von getsix® diese Aufgaben für Sie übernehmen. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service in Bezug auf die Sozialversicherungsanstalt (ZUS), die Abrechnung der Arbeitnehmer und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Um die Dynamik der Veränderungen vollständig zu verstehen, lohnt es sich, die im Vorjahr geltende Obergrenze zu vergleichen. Gemäß der Bekanntmachung des Ministers vom 10. Dezember 2024 (M.P. Pos. 1051) betrug
Im Jahr 2026 steigt die Obergrenze somit um über 22.000 PLN, was eine Folge der höheren Prognose für das Durchschnittsgehalt ist. Das bedeutet, dass die Renten- und Pensionsbeiträge länger im Jahr gezahlt werden, bevor sie nach Erreichen der Obergrenze ausgesetzt werden.
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge, die Unternehmer im Jahr 2026 zahlen müssen, ergibt sich direkt aus zwei grundlegenden Indikatoren, die jährlich von der Regierung bekannt gegeben werden. Diese bestimmen die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge und beeinflussen die Belastung von Unternehmen unabhängig von der Form ihrer Geschäftstätigkeit.
Die wichtigsten Werte für 2026 sind:
Beide Indikatoren sind von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für die Berechnung von drei wichtigen Kategorien von Sozialversicherungsbeiträgen bilden:
Wenn man die oben genannten Indikatoren in konkrete Zahlen umrechnet, werden Unternehmer im Jahr 2026 Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage folgender Bemessungsgrundlagen abrechnen:
60 % × 9420 PLN = 5652 PLN
30 % × 4806 PLN = 1441,80 PLN
von 1441,80 PLN bis 5652 PLN
Die gesetzliche Spanne für Mały ZUS Plus bedeutet, dass die Bemessungsgrundlage für Beiträge für Unternehmer, die diese Ermäßigung in Anspruch nehmen, je nach dem im Vorjahr erzielten Einkommen einen beliebigen Wert innerhalb dieser Spanne annehmen kann.
Die folgende Tabelle enthält die detaillierten Werte der Sozialversicherungsbeiträge ZUS, die Unternehmer im Jahr 2026 im Rahmen des großen ZUS und des bevorzugten ZUS (ohne Krankenversicherungsbeitrag) zu entrichten haben.
Tabelle 1. Höhe der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026
| Art des Beitrags | Hohe ZUS-Beiträge 2026 – Bemessungsgrundlage 5652 PLN | Präferenzielle ZUS-Beiträge 2026 – Bemessungsgrundlage 1441,80 PLN |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (19,52 %) | ca. 1103,27 PLN | ca. 281,44 PLN |
| Invaliditätsversicherung (8 %) | ca. 452,16 PLN | ca. 115,34 PLN |
| Krankenversicherung (2,45 %) | ca. 138,47 PLN | ca. 35,32 PLN |
| Unfallversicherung (1,67 %)* | ca. 94,39 PLN | ca. 24,08 PLN |
| Arbeitsfonds (2,45 %)** | ca. 138,47 PLN | – (grundsätzlich kein Arbeitsfonds) |
| Sozialabgaben insgesamt | ca. 1926,77 PLN | ca. 456,19 PLN |
*Standardbeitragssatz für kleine Beitragszahler (bis zu 9 Personen).
** Der Arbeitsfonds ist u. a. dann fällig, wenn die Bemessungsgrundlage mindestens dem Mindestlohn entspricht, weshalb er bei bevorzugten Sozialversicherungsbeiträgen (30 % des Mindestlohns) in der Regel nicht anfällt.
Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen erfordern oft eine Anpassung der Personal- und Abrechnungsprozesse. getsix® unterstützt Unternehmer bei der laufenden Personal- und Lohnabrechnung und garantiert die fristgerechte Meldung, Berechnung und Berichterstattung an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Kontaktieren Sie uns.
Um das Ausmaß der Änderungen der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026 zu verdeutlichen, lohnt es sich, die Sätze mit denen des Vorjahres zu vergleichen.
Tabelle 2. Vergleich der Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026 (hohe Sozialversicherungsbeiträge und bevorzugte Sozialversicherungsbeiträge)
| Art der Sozialversicherung | Basis 2025 | Sozial-versicherungs-beiträge 2025* | Basis 2026 | Sozial-versicherungs-beiträge 2026* | Betragsmäßige Erhöhung | Anstieg (%) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Hohe Sozialversicherung | 5203,80 PLN | ca. 1773,96 PLN | 5652,00 PLN | ca. 1926,76 PLN | +152,80 PLN | +8,6 % |
| Kleine ZUS – präferenzielle | 1399,80 PLN | ca. 442,90 PLN (ohne AF) | 1441,80 PLN | ca. 456,18 PLN (ohne FP) | +13,28 PLN | +3,0 % |
*Sozialabgaben = Renten- + Invaliditäts- + Kranken- + Unfallversicherung; für große Unternehmen zusätzlich der Arbeitsfonds.
Aus Sicht des Unternehmers:
Die Bemessungsgrundlage für die Beiträge im Jahr 2026 ist ein Betrag von 5652 PLN, was 60 % des prognostizierten Durchschnittslohns entspricht. Von diesem Wert werden die einzelnen Sozialbeiträge berechnet:
Die gesamten Sozialversicherungsbeiträge bei einer hohen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) im Jahr 2026 betragen somit ca. 1926,77 PLN pro Monat (ohne Krankenversicherungsbeitrag).
Zum Vergleich: Im Jahr 2025 zahlte ein Unternehmer ca. 1773,98 PLN, was einem Anstieg von fast 153 PLN pro Monat entspricht.
Unternehmer, die Präferenzbeiträge zur Sozialversicherung (ZUS) in Anspruch nehmen – die für die ersten 24 Monate der Geschäftstätigkeit gewährt werden – zahlen Beiträge auf der Grundlage von 1441,80 PLN, was 30 % des Mindestlohns entspricht.
Die Berechnungen sehen wie folgt aus:
Insgesamt ergibt dies ca. 456,19 PLN pro Monat (ohne AF und ohne Krankenkassenbeitrag).
Im Jahr 2025 betrug der bevorzugte Sozialversicherungsbeitrag ca. 442,90 PLN, was einem Anstieg von ca. 13,29 PLN entspricht.
Die Ermäßigung „Mały ZUS Plus”
(kleine ZUS Plus) bleibt auch im Jahr 2026 eine Lösung für Unternehmer, die die in Art. 18c des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem festgelegten Bedingungen erfüllen, darunter die Kriterien hinsichtlich der Einkommensgrenze und der Dauer der Geschäftstätigkeit. Im Gegensatz zum großen und bevorzugten Sozialversicherungsbeitrag hängt die Höhe der Beiträge in dieser Ermäßigung vom Einkommen des Vorjahres ab, was sie zur individuellsten Form der Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen macht.
Um jedoch die Verhältnismäßigkeit des Systems zu wahren, legt der Gesetzgeber eine Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage für die Beiträge fest. Im Jahr 2026 darf diese Bemessungsgrundlage:
In der Praxis führt dies zu sehr unterschiedlichen Belastungen:
Der kleine Sozialversicherungsbeitrag Plus ist also kein dritter fester Satz, sondern ein Übergangs- und Einkommensinstrument: Je höher das Einkommen des Unternehmers, desto höher sind die Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026.
Im Jahr 2026 wird nicht die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge, sondern die Änderung der Regeln für die Festlegung des Mindestkrankenkassenbeitrags für viele Unternehmer finanziell am spürbarsten sein. Der Krankenversicherungsbeitrag hängt sowohl von der gewählten Besteuerungsform (Steuertabelle, Pauschalsteuer, Steuerkarte) als auch vom erzielten Einkommen oder Umsatz ab, darf jedoch niemals unter dem gesetzlichen Mindestbetrag liegen.
Im Beitragsjahr vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2026 galt eine Übergangsregelung, die für Unternehmer deutlich vorteilhafter war. Die Mindestbemessungsgrundlage für den Beitrag wurde nicht auf der Grundlage des vollen Mindestlohns, sondern auf der Grundlage von 75 % seines Wertes festgelegt:
Dadurch zahlten Unternehmer mit geringem Einkommen einen deutlich niedrigeren Beitrag, als es nach den Zielvorschriften der Fall gewesen wäre.
Ab dem Beitragsjahr, das am 1. Februar 2026 beginnt, gilt die Übergangsregelung nicht mehr. Das System kehrt zu den Standardregeln zurück, nach denen:
– Bemessungsgrundlage: 4806 PLN,
– Krankenversicherungsbeitrag: 9 % × 4806 PLN = 432,54 PLN monatlich.
Hier kommt es zu dem größten Anstieg der Belastungen: von 314,96 PLN auf 432,54 PLN, also um ca. 37 %. Für Unternehmer, die den Beitrag auf der Grundlage des Mindestlohns abrechnen, bedeutet dies den stärksten Kostenanstieg im gesamten Jahr 2026.
Unternehmer mit höheren Einkommen zahlen weiterhin Krankenkassenbeiträge:
in keinem Fall darf der Beitrag jedoch unter 432,54 PLN pro Monat liegen.
Die Änderungen der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026 erfordern von Unternehmern und Arbeitgebern einen bewussten Ansatz bei der Finanzplanung. Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Bereiche vor, die es zu beachten gilt.
Sind Sie selbstständig? Berücksichtigen Sie in Ihren monatlichen Kosten die Erhöhung der Beiträge – ca. 153 PLN mehr bei hohen Sozialversicherungsbeiträgen und ca. 13 PLN bei bevorzugten Sozialversicherungsbeiträgen. Beachten Sie auch, dass ab dem Beitragsjahr, das am 1. Februar 2026 beginnt, der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung 432,54 PLN betragen wird, was die Belastungen erheblich erhöhen wird.
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, berücksichtigen Sie bei der Planung von Gehältern, Prämien oder neuen Stellen höhere Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere bei besser bezahlten Positionen.
Bei hohen Gehältern ist es wichtig, den Zeitpunkt zu verfolgen, an dem die Grenze von 282.600 PLN im Jahr 2026 überschritten wird. Nach Erreichen dieser Grenze werden keine Renten- und Pensionsbeiträge mehr berechnet, was die Kosten für den Arbeitgeber senkt. Es ist jedoch notwendig, diesen Zeitpunkt im Personal- und Lohnsystem genau zu berechnen.
Der Verzicht auf die Krankenversicherung senkt die monatlichen Belastungen, führt aber gleichzeitig zum Verlust des Anspruchs auf Krankengeld und Mutterschaftsgeld. Die Entscheidung sollte bewusst getroffen werden und an die individuelle Situation des Unternehmers angepasst sein.
Wenn Sie die Kriterien hinsichtlich der Einkommensgrenzen und der Dauer der Geschäftstätigkeit erfüllen, lohnt es sich, die Inanspruchnahme dieser Ermäßigung in Betracht zu ziehen. Insbesondere für Personen mit geringerem Einkommen kann Mały ZUS Plus im Jahr 2026 weiterhin eine echte Unterstützung darstellen, indem es die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge senkt.
Bei der Planung des Budgets für 2026 sollten Sie einige wichtige Werte berücksichtigen, die sich direkt auf die Kosten Ihrer Geschäftstätigkeit auswirken:
getsix® unterstützt seit Jahren Unternehmen in Polen bei der vollständigen Abwicklung von Personal- und Lohnangelegenheiten, der Durchführung von Sozialversicherungsabrechnungen und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Gerne helfen wir auch Ihrem Unternehmen bei der effektiven Verwaltung der Kosten und Pflichten des Arbeitgebers.
Rechtsgrundlage:
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