2024 | HLB Poland

Neuer Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)

Am 11. Januar 2024 wurde auf der Website des Zentrums für Regierungsgesetzgebung ein neuer Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die vom neuen Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik eingebrachten Änderungen enthält. Die Gesetzgebungsarbeiten zum Gesetzentwurf über Hinweisgeber begannen auf Regierungsebene bereits im Jahr 2021. Ziel des Gesetzentwurf ist die Umsetzung der Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und

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2 Februar 2024

Neue Daten der Statistikbehörde GUS zum Außenhandel

Neue Daten zu Exporten und Importen für den Zeitraum von Januar bis November 2023 wurden auf der Website des Zentralen polnischen Statistikamtes veröffentlicht. Von Januar bis September 2023 erreichten die Warenumsätze im Außenhandel in aktuellen Preisen einen Wert von 1.204,2 Mrd. PLN im Export und 1.160,5 Mrd. PLN im Import. Die positive Bilanz betrug 43,8

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23 Januar 2024

Einführung des nationalen Systems zur elektronischen Rechnungsstellung (KSeF) verschoben

Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung in Bezug auf die Einführung des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) informieren. Die Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über das Nationale E-Rechnungssystem wird im Jahr 2024 nicht durchgesetzt. Das Finanzministerium hat die Verschiebung der verpflichtenden Nutzung von KSeF aufgrund von Fehlern im System angekündigt. Ein neues Implementierungsdatum wurde noch nicht

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19 Januar 2024

Fristen für die Einführung der elektronischen Zustellung in Polen

Die elektronische Zustellung („e-Zustellung“) ist eine Lösung, die es ermöglicht, Korrespondenz elektronisch zu versenden und zu empfangen und dabei eine rechtliche Gleichwertigkeit zur Versendung eines Einschreibens mit Rückschein gewährleistet. Der e-Zustelldienst wurde durch das Gesetz vom 18. November 2020 über elektronische Zustellungen eingeführt, jedoch wurde die Umsetzung mehrfach verschoben. In der Bekanntmachung des Ministers für

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18 Januar 2024

KSeF und Rechnungen für ausländische Unternehmen sowie Rechnungen in Fremdwährung

Ab Juli 2024 wird für aktive Steuerpflichtige und ab Januar 2025 für alle polnischen Unternehmer die Nutzung des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) verpflichtend. Dies wird sich auf die Art und Weise der Dokumentation von Transaktionen sowohl mit inländischen als auch ausländischen Geschäftspartnern auswirken. Aufgrund der Komplexität der Rechnungsstellung für Unternehmen außerhalb Polens und von Rechnungen in

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15 Januar 2024

Die Zinssätze der Nationalbank Polens im Januar 2024

Die erste Zinsentscheidung in diesem Jahr wurde während der Sitzung des Rates für Geldpolitik am 8. und 9. Januar getroffen. Die Zinssätze bleiben unverändert auf demselben Niveau seit November 2023. Aktuelle Zinssätze der Nationalbank Polens: Referenzzinssatz: 5,75% jährlich Lombardzinssatz: 6,25% jährlich Einlagensatz: 5,25% jährlich Diskontzinssatz für Wechsel: 5,80% jährlich Diskontzinssatz für Wechsel (Rediskontzinssatz): 5,85% jährlich

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12 Januar 2024

Änderungen im polnischen Arbeitsrecht 2024

Mindestlohn Der Mindestlohn wird im Jahr 2024 zweimal erhöht. Ab 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn 4.242 PLN brutto betragen, gefolgt von einer zweiten Erhöhung auf 4.300 PLN brutto ab Anfang Juli. Der Mindeststundensatz wird entsprechend angehoben und beträgt ab 1. Januar 27,70 PLN brutto und ab 1. Juli 28,10 PLN brutto. Die Erhöhung des

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10 Januar 2024

Das individuelle Steuer-Mikrokonto – Wissenswertes für das Jahr 2024

Was ist ein individuelles Steuer-Mikrokonto? Ein individuelles Steuer-Mikrokonto ist ein individuelles Konto für Steuerzahlungen. Es wurde am 1. Januar 2020 eingeführt und soll die Verfahren für Steuerzahlungen verbessern und vereinfachen. Es ermöglicht sowohl Steuerzahlern als auch Arbeitgebern, Zahlungen an das Finanzamt auf eine strukturiertere Weise leisten. Das Individuelle Steuer-Mikrokonto ist ausschließlich für die Zahlung von

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4 Januar 2024

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verrechnungspreispflichten

Wir möchten Sie an die Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen zu Verrechnungspreisen für das Jahr 2022 erinnern. Die Frist für die Einreichung von Informationen für Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, endet am 31. Januar 2024. Für alle anderen Steuerpflichtigen gilt die gesetzliche Frist d.h. bis Ende des 11. Monats nach Abschluss des Steuerjahres.

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2 Januar 2024

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