
Ab dem 1. April 2025 müssen im Nationalen Gerichtsregister in Polen eingetragene Unternehmen über eine elektronische Zustelladresse verfügen
Ab dem 1. April 2025 sind alle Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2025 im Nationalen Gerichtsregister in Polen (KRS)..
Mehr erfahren24 März 2025