Einstellung von Mitarbeitern aus Polen: Arbeitsvertrag und Pflichten eines ausländischen Arbeitgebers
27. April 2026
27. April 2026

Einstellung von Mitarbeitern aus Polen im Rahmen eines Arbeitsvertrags kann für ein ausländisches Unternehmen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung in rechtlicher, personal- und lohnbuchhalterischer Hinsicht. Die Tatsache, dass der Arbeitgeber nicht in Polen ansässig ist, befreit ihn nicht von der Anwendung des polnischen Arbeitsrechts auf in Polen erbrachte Arbeitsleistungen oder von der Prüfung seiner Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und den polnischen Steuerbehörden.
In der Praxis treten die größten Probleme meist nicht in der Phase der Einstellungsentscheidung auf, sondern bei der Umsetzung des richtigen Abrechnungsmodells und des Dokumentenworkflows.
Deshalb sollte ein ausländischer Arbeitgeber von Anfang an klären:
Fehler in diesen Bereichen resultieren in der Regel nicht aus mangelnder Sorgfalt, sondern aus der falschen Annahme, dass es ausreicht, einen ausländischen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und einem in Polen tätigen Arbeitnehmer eine Vergütung zu zahlen. In der Praxis reicht das eindeutig nicht aus.
In der Regel ja. Ein ausländisches Unternehmen darf eine Person beschäftigen, die in Polen arbeitet, auch wenn es dort keine lokale Gesellschaft oder Niederlassung hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine lokalen Verpflichtungen entstehen.
In der Praxis müssen zwei Aspekte unterschieden werden:
Das Fehlen einer polnischen Gesellschaft oder Niederlassung steht einer rechtmäßigen Beschäftigung nicht entgegen, bedeutet jedoch sehr oft, dass die Beziehungen zur Sozialversicherungsanstalt (ZUS), zum Finanzamt und zum Arbeitnehmer korrekt gestaltet werden müssen. Dazu gehören auch ordnungsgemäße Arbeitnehmerunterlagen und die Abrechnung der Löhne in Polen gemäß den polnischen Vorschriften.
In der Praxis lautet die Antwort also: Ein Unternehmen ist nicht immer erforderlich, aber ein gut durchdachtes Beschäftigungsmodell in Polen ist fast immer notwendig.
Gleichzeitig kann es in manchen Fällen für einen ausländischen Unternehmer sinnvoll sein, eine geschäftliche Präsenz in Polen aufzubauen, anstatt direkt als ausländischer Arbeitgeber aufzutreten – insbesondere dann, wenn der Umfang der Geschäftstätigkeit, die Anzahl der Mitarbeiter oder langfristige Geschäftsziele eine dauerhaftere Präsenz auf dedm polnischen Markt rechtfertigen. Ein solches Modell kann die Personalverwaltung, den täglichen Geschäftsbetrieb und die weitere Expansion vereinfachen. Für Unternehmen, die diese Option in Betracht ziehen, kann die Unterstützung bei der Firmensgründung in Polen ein praktischer nächster Schritt sein.
Dies erleichtert den Vergleich der verfügbaren Kooperationsmodelle und die Vorbereitung der richtigen Beschäftigungsstruktur für die Geschäftstätigkeit in Polen.
Wenn der Arbeitnehmer der polnischen Sozialversicherung unterliegt, sollte der ausländische Arbeitgeber in der Regel seinen Status bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) regeln. In der Praxis bedeutet dies sehr oft, sich als Sozialversicherungsbeitragszahler zu registrieren und die laufenden Melde- und Abrechnungspflichten zu erfüllen.
Dies ist wichtig, da der Arbeitsvertrag allein nicht ausreicht. Wenn der Arbeitnehmer dem polnischen Sozialversicherungssystem unterliegt, muss der Arbeitgeber Folgendes sicherstellen:
In einigen Modellen können bestimmte Verpflichtungen auf den Arbeitnehmer übertragen werden, doch erfordert eine solche Lösung eine sorgfältige Analyse und ersetzt nicht die umfassende Prüfung der Pflichten des Arbeitgebers. Dies gilt insbesondere für steuerliche, dokumentarische und organisatorische Angelegenheiten.
Aus Sicht eines ausländischen Unternehmens lassen sich diese Pflichten in mehrere Kernbereiche einteilen.
Wenn der Arbeitnehmer der polnischen Sozialversicherung unterliegt, kann der Arbeitgeber folgende Pflichten haben:
Es muss festgestellt werden, ob und in welchem Umfang der ausländische Arbeitgeber in Polen als Abführer von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (PIT) auftritt. Auch die jährlichen Steuerinformations- und Meldepflichten müssen analysiert werden.
Ein ausländischer Arbeitgeber, der eine Person in Polen beschäftigt, sollte die Einhaltung der polnischen Vorschriften sicherstellen, die unter anderem folgende Bereiche betreffen:
Rechtliche Kenntnisse allein reichen nicht aus, wenn das Unternehmen keinen operativen Prozess implementiert hat. In der Praxis sollte Folgendes organisiert werden:
Genau aus diesem Grund ist in der Praxis die Unterstützung durch HR- und Lohnabrechnung in Polen für ausländische Arbeitgeber, die Personal in Polen beschäftigen, so wichtig.
Das polnische Recht schreibt vor, dass für jeden Mitarbeiter Personalakten und Personalunterlagen geführt werden müssen. Für einen ausländischen Arbeitgeber bedeutet dies, dass ein polnisches Arbeitsverhältnis nicht ausschließlich nach den Standards der Zentrale abgewickelt werden kann, wenn diese Standards nicht den lokalen Anforderungen entsprechen.
In der Praxis sollte der Arbeitgeber Folgendes sicherstellen:
Dies ist nicht nur eine formale Anforderung. Eine fehlerhafte Dokumentation erschwert Folgendes:
Deshalb lohnt es sich, diesen Bereich bereits bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters mit Unterstützung in den Bereichen Personalwesen, Lohnbuchhaltung und Mitarbeiterdokumentation ordnungsgemäß zu organisieren.
Einer der am meisten unterschätzten Bereiche für ausländische Arbeitgeber ist die Einhaltung der Anforderungen an ärztliche Untersuchungen und den Arbeitsschutz.
Einem Mitarbeiter sollte es nicht gestattet sein, die Arbeit aufzunehmen, ohne:
Dies gilt in vielen Fällen auch für Remote-Arbeit, die von Polen aus geleistet wird. Die ausländische Prägung des Unternehmens schließt an sich die Verpflichtungen nach polnischem Arbeitsrecht nicht aus.
In der Praxis bedeutet dies die Einrichtung eines Prozesses, der Folgendes umfasst:
Wenn eine Person im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt ist, müssen die polnischen Vorschriften zu Arbeitszeit und Urlaub berücksichtigt werden. Dies ist besonders wichtig für internationale Unternehmen, die versuchen, einheitliche konzernweite Standards anzuwenden, ohne diese an das polnische Recht anzupassen.
Zu den problematischsten Bereichen gehören in der Regel:
Aus organisatorischer Sicht bedeutet dies, dass zwischen der Personalabteilung, der Lohnbuchhaltung und den für das Team verantwortlichen Führungskräften kohärente Prozesse gewährleistet sein müssen.
Für einen ausländischen Arbeitgeber geht es bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Polen nicht nur um die Berechnung des Nettogehalts. Es handelt sich um einen umfassenden Prozess, der Folgendes umfasst:
Jede Änderung im Beschäftigungsverhältnis kann sich auf das endgültige Abrechnungsergebnis auswirken. In der Praxis umfasst dies unter anderem:
In der Praxis treten immer wieder dieselben Probleme auf.
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
Genau diese Art von Fehlern kommt in der Regel erst ans Licht, wenn das Unternehmen sein Team vergrößert, einer Prüfung unterzogen wird oder Unstimmigkeiten bei Abrechnungen erklären muss.
| Bereich | Was sollte geklärt werden |
|---|---|
| Beschäftigungsmodell | Ob das Unternehmen Mitarbeiter direkt im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt und ob dieses Modell betrieblich sinnvoll ist |
| Anmeldung | Ob eine Anmeldung als Beitragszahler bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) erforderlich ist und welche Formalitäten zu erledigen sind |
| ZUS und Steuern | Wer ist für Beiträge, Steuervorauszahlungen und Meldepflichten verantwortlich |
| Vertrag und Dokumentation | Wie werden der Vertrag, Personalakten und Belege erstellt |
| Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz / ärztliche Untersuchungen | Wie man ärztliche Einstellungsuntersuchungen, ärztliche Atteste und Schulungen zum Arbeitsschutz organisiert |
| Arbeitszeit und Urlaub | Wie man Aufzeichnungen führt, Abwesenheiten abrechnet und Urlaub plant |
| Lohnabrechnung | Wer ist für Lohn- und Gehaltslisten, die Berichterstattung und die monatlichen Abrechnungen zuständig? |
| Teamvergrößerung | Ob das Modell auch bei steigender Mitarbeiterzahl sicher und praktikabel bleibt |
Für einen ausländischen Arbeitgeber ist es am sichersten, die Beschäftigung in Polen als Umsetzungsprojekt zu betrachten und nicht nur als reine Personalentscheidung.
Vor Vertragsunterzeichnung sollten folgende Punkte geregelt werden:
Dieser Ansatz verringert das Risiko kostspieliger Korrekturen, sobald die Zusammenarbeit bereits begonnen hat. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die schrittweise ein Team in Polen aufbauen möchten, ohne sofort eine lokale Gesellschaft zu gründen.
In der Praxis hilft eine gut strukturierte Unterstützung in den Bereichen Personalwesen und Lohnabrechnung in Polen dabei, sowohl die Einarbeitungsphase für den ersten Mitarbeiter als auch die spätere laufende Abwicklung von Beschäftigungsangelegenheiten zu organisieren. Kontaktieren Sie uns – getsix®.
Kann ein ausländisches Unternehmen einen Arbeitnehmer in Polen beschäftigen, ohne eine Gesellschaft zu gründen?
Muss sich ein ausländischer Arbeitgeber bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) registrieren lassen?
Muss eine Niederlassung gegründet werden, um einen Arbeitnehmer in Polen zu beschäftigen?
Welche steuerlichen Verpflichtungen kann ein ausländischer Arbeitgeber in Polen haben?
Muss ein ausländischer Arbeitgeber polnische Arbeitnehmerunterlagen führen?
Sind ärztliche Untersuchungen und Arbeitsschutzverpflichtungen bei Remote-Arbeit aus Polen erforderlich?
Warum ist für die Lohnabrechnung eines Mitarbeiters in Polen lokale Unterstützung erforderlich?
Die Beschäftigung von Mitarbeitern in Polen im Rahmen eines Arbeitsvertrags ist auch ohne die Gründung einer Gesellschaft oder Niederlassung in Polen möglich, was jedoch nicht bedeutet, dass keine lokalen Verpflichtungen bestehen. Ein ausländischer Arbeitgeber sollte insbesondere folgende Punkte prüfen:
Je früher diese Bereiche ordnungsgemäß geregelt werden, desto geringer ist das Fehlerrisiko und desto einfacher ist es, in Polen sicher und effizient ein Team aufzubauen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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