Jahresurlaub in Polen und Deutschland: Leitfaden für Arbeitgeber zu Lohnabrechnung und Personalrecht
16. Juli 2026
16. Juli 2026

Der Jahresurlaub in Polen und Deutschland folgt unterschiedlichen nationalen Regeln. In Polen beträgt der Anspruch je nach anrechenbarer Beschäftigungszeit 20 oder 26 Tage. In Deutschland gelten mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, meist 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Risiken entstehen durch falsche Berechnungen, unvollständige Unterlagen, Resturlaub und versäumte Informationspflichten.
In diesem Artikel:
In Polen bestehen 20 Tage Anspruch bei weniger als 10 Jahren anrechenbarer Zeit und 26 Tage ab mindestens 10 Jahren. Frühere Beschäftigung und Ausbildungszeiten können angerechnet werden. HR sollte die Nachweise beim Onboarding prüfen.
In Deutschland beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Bei fünf Arbeitstagen entspricht dies 20 Tagen. Maßgeblich sind die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche.
In Polen erwirbt ein Arbeitnehmer in seiner ersten Beschäftigung nach jedem Monat 1/12 des Jahresanspruchs. In den Folgejahren steht der Urlaub grundsätzlich ab Jahresbeginn zur Verfügung.
In Deutschland entsteht der volle Anspruch nach sechs Monaten Beschäftigung. Zuvor kann Teilurlaub von 1/12 pro vollem Monat gelten. Eine Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers sollte geprüft werden.
In Polen sollte ein Teil des aufgeteilten Urlaubs mindestens 14 aufeinanderfolgende Kalendertage umfassen. Nicht genommener Urlaub ist bis zum 30. September des Folgejahres zu gewähren. Danach verfällt er nicht automatisch, der Arbeitgeber kann jedoch gegen Arbeitsrecht verstoßen.
In Deutschland ist Urlaub grundsätzlich im Kalenderjahr zu nehmen; übertragener Urlaub regelmäßig bis zum 31. März. Ein Saldo im HR-System genügt nicht. Arbeitgeber sollten nachweisbar über Resttage, Fristen und Verfallsfolgen informieren. Ohne diese Kommunikation kann der Urlaub möglicherweise nicht verfallen.
Ein Urlaubstermin darf aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden; die Entscheidung sollte dokumentiert sein. Eine Urlaubsabgeltung ist grundsätzlich erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig.
Der polnische Urlaub auf Verlangen von bis zu vier Tagen jährlich hat in Deutschland keine direkte Entsprechung. Krankheit während des Urlaubs kann den Saldo verändern, wenn sie gemeldet und ärztlich belegt wird. Ein Rückruf aus genehmigtem Urlaub muss die Ausnahme bleiben.
Internationale Unternehmen sollten eine gemeinsame Prozessarchitektur mit lokalen Regeln für Polen und Deutschland nutzen. Erforderlich sind:
Jahresurlaub in Polen und Deutschland: Leitfaden für Arbeitgeber zu Lohnabrechnung und Personalrecht.
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