Änderungen des polnischen Arbeitsgesetzes
24 April 2023
24 April 2023
Am 26. April 2023 treten die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. März 2023 zur Änderung des Gesetzes über das Arbeitsgesetzbuch und einiger anderer Gesetze in Kraft, mit denen zwei wichtige EU-Richtlinien umgesetzt werden:
Im Folgenden skizzieren wir die wichtigsten Änderungen, die mit diesem Gesetz eingeführt werden:
Bislang musste der Arbeitgeber nur bei der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags oder bei einer fristlosen Kündigung einen Grund angeben. Nach den Änderungen wird die Pflicht zur Angabe eines Kündigungsgrundes auch für befristete Arbeitsverträge gelten.
Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags ohne Angabe von Gründen bis zum Tag vor dem Inkrafttreten der Änderungen des Arbeitsgesetzes, d. h. bis zum 25. April 2023, möglich ist.
Bisher mussten die Informationen über die Arbeitsbedingungen innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Arbeitsvertrags erteilt werden, während dies nach den Änderungen 7 Tage nach Aufnahme der Arbeit der Fall sein wird.
Die Informationen über die Arbeitsbedingungen müssen von jetzt an Angaben enthalten über:
Darüber hinaus wurde die Verpflichtung eingeführt, den Namen des Sozialversicherungsträgers spätestens 30 Tage nach Aufnahme der Arbeit durch den Arbeitnehmer mitzuteilen. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Arbeitnehmer seinen Sozialversicherungsträger wählt.
In den meisten Fällen wird hier der Sozialversicherungsträger (ZUS) angegeben. Es ist ratsam, diese Angaben bereits in die Informationen über die Beschäftigungsbedingungen aufzunehmen.
Eine wichtige Verbesserung besteht darin, dass die Informationen über die Beschäftigungsbedingungen und den Namen des Sozialversicherungsträgers dem Arbeitnehmer auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt werden können, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie für den Arbeitnehmer zugänglich sind, und er die Möglichkeit hat, sie auszudrucken und zu speichern. Der Arbeitgeber sollte einen Nachweis über die Übermittlung oder den Empfang durch den Arbeitnehmer aufbewahren.
Mit der Änderung von Artikel 134 des Arbeitsgesetzes werden zusätzliche Pausen am Arbeitsplatz eingeführt. Wenn also die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers:
Diese Pausen werden als Arbeitszeit angerechnet.
Nach den Änderungen beträgt die Dauer des Elternurlaubs 41 bzw. 43 Wochen im Falle der Geburt eines Kindes oder im Falle einer Mehrlingsgeburt. Gleichzeitig führt der Gesetzgeber für jeden Elternteil einen nicht unabdingbaren Anspruch auf 9 Wochen Elternurlaub ein.
In der Praxis bedeutet dies, dass kein Elternteil zugunsten des anderen auf das Recht auf diese 9 Wochen verzichten kann – die Mutter des Kindes hat weiterhin Anspruch auf 32 Wochen Elternurlaub, während der Vater 9 Wochen Urlaub erhält.
Arbeitnehmer, die ab dem 2. August 2022 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Anspruch auf Elternurlaub hatten, können Elternurlaub in der neuen Höhe nehmen.
Bisher wurde das Mutterschaftsgeld für die ersten sechs Wochen des Elternurlaubs in Höhe von 100 % der Leistungsbemessungsgrundlage und für die restliche Zeit in Höhe von 60 % der Leistungsbemessungsgrundlage gezahlt (durchschnittlich 67,5 % der Leistungsbemessungsgrundlage). Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes wird der Leistungsbetrag für die gesamte Dauer des Elternurlaubs auf 70 % erhöht. Wenn die Arbeitnehmerin spätestens 21 Tage nach der Geburt einen entsprechenden Antrag stellt, beträgt das monatliche Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschafts- und Elternurlaubs somit 81,5 % der Leistungsbemessungsgrundlage.
Ab dem 26.04.2023 hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub wegen höherer Gewalt aus dringenden familiären Gründen, die durch Krankheit oder Unfall verursacht werden, im Umfang von 2 Tagen oder 16 Stunden, wenn der Arbeitnehmer dies spätestens am Tag der Inanspruchnahme dieses Urlaubs beantragt. Während dieses Urlaubs hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf die Hälfte seines Gehalts.
Ein zusätzlicher Anspruch wird Arbeitnehmern für die persönliche Pflege oder Unterstützung einer Person gewährt, die ein Familienmitglied ist, oder im selben Haushalt wohnt. Dieser Urlaub steht in Höhe von 5 Tagen pro Kalenderjahr zu.
Es handelt sich um unbezahlten Urlaub, dessen Dauer jedoch auf die Beschäftigungszeit angerechnet wird, von der die Ansprüche des Arbeitnehmers abhängen.
Die Bestimmungen der Richtlinie 2019/1158 definieren das Konzept der flexiblen Arbeitsregelungen als die Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, seine Arbeitsregelungen anzupassen, einschließlich der Nutzung von Fernarbeit, flexibler oder reduzierter Arbeitszeiten, um Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.
Ein Arbeitnehmer, der ein Kind bis zum Alter von 8 Jahren erzieht, kann einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in Papier- oder in elektronischer Form stellen. Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor dem geplanten Beginn der Nutzung flexibler Arbeitsregelungen gestellt werden.
Zu den Formen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung gehören:
Die eingeführten Änderungen zielen darauf ab, den Schutz der Arbeitnehmer zu verbessern, und die Arbeitgeber dazu zu bewegen, stabilere und sicherere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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