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Optimismus und Wandel Ausblick auf den Finanzsektor HLB Umfrage unter Wirtschaftsfuehrern 2024

Optimismus und Wandel: Ausblick auf den Finanzsektor – HLB-Umfrage unter Wirtschaftsführern 2024

Die im Jahr 2020 erstmals durchgeführte HLB-Umfrage unter Wirtschaftsführern, konzentrierte sich darauf, Einblicke in die moderne Geschäftslandschaft zu gewinnen. Unsere neueste Erhebung stützt sich auf die Antworten von knapp 1.000 Führungskräften aus dem Mittelstand in über 50 Ländern, um die entscheidenden Herausforderungen und Chancen für Unternehmen heute zu beleuchten. In diesem Ausblick konzentrieren wir uns

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7 Mai 2024

Die HLB-Gruppe erneut unter den 10 größten Wirtschaftsprüfern in Polen!

Die HLB-Gruppe erneut unter den 10 größten Wirtschaftsprüfern in Polen!

Wir freuen uns riesig über die Ankündigung, dass die HLB-Gruppe Polen erneut im renommierten Kreis der 10 größten Wirtschaftsprüfer in Polen gemäß dem Ranking der Rzeczpospolita platziert wurde. Dies ist für uns nicht nur eine enorme Auszeichnung, sondern auch eine Bestätigung unseres Engagements, Professionalität und harter Arbeit, die wir in jeden Auftrag investieren. Das Ranking,

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29 April 2024

Das neue Inkrafttretungsdatum des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF)

Das neue Inkrafttretungsdatum des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF)

Das Finanzministerium gab in einer Pressekonferenz mit dem Finanzminister Andrzej Domański und dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung Marcin Łoboda die neuen Implementierungsdaten des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) bekannt. Das Nationale E-Rechnungssystem wird ab folgenden Daten obligatorisch sein: 1 Februar 2026 – für Unternehmen mit einem Umsatz von über 200 Millionen PLN im vorangegangenen Steuerjahr 1 April

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26 April 2024

Festlegung der Frist für die Erstattung der Mehrwertsteuer bei unbezahlten Rechnungen - EuGH-Urteil

Festlegung der Frist für die Erstattung der Mehrwertsteuer bei unbezahlten Rechnungen – EuGH-Urteil

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. Februar 2024 in der Rechtssache C-314/22 betrifft die Auslegung von Artikel 90 der Richtlinie im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Verzugsfrist im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerabrechnung. Fallkontext Das Unternehmen Consortium Remi Group AD (CRG) mit Sitz in Varna, Bulgarien, war im Baugewerbe tätig. In den Jahren 2006-2010

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25 April 2024

PIT-Erleichterungen 2024

PIT-Erleichterungen 2024

Steuerliche Auswirkungen des freiwilligen Blutspendedienstes Der Gegenwert für einen Liter Blut wurde auf der Grundlage der Verordnung des Gesundheitsministers mit PLN 130,00 festgelegt. Ein Liter Blutplasma wird mit PLN 170,00 bewertet. Der Wert der Steuerbefreiung sollte jedoch 6% des in der Einkommensteuererklärung angegebenen Einkommens/der Einnahme nicht überschreiten. Abzug der Fahrtkosten von Behinderten Der Abzug von

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23 April 2024

Anwendung des 0%-Mehrwertsteuersatzes bei innergemeinschaftlicher Warenlieferung und Kenntnis der Identität des Erwerbers

Anwendung des 0%-Mehrwertsteuersatzes bei innergemeinschaftlicher Warenlieferung und Kenntnis der Identität des Erwerbers – Urteil des EuGH

Das Urteil vom 29. Februar 2024 in der Rechtssache C-676/22, B2 Energy s.r.o., befasste sich mit der Frage, ob die Mehrwertsteuerbefreiung angewandt werden kann, wenn die gelieferten Waren an einen anderen, als den in den Steuerunterlagen genannten, Abnehmer geliefert wurden. Hintergrund des Falles Im Jahr 2015 führte das tschechische Unternehmen B2 Energy eine Lieferung von

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19 April 2024

Soziale Absicherung bei Krankheit und Schwangerschaft

Soziale Absicherung bei Krankheit und Schwangerschaft

Zu den Personen, die bei Krankheit und Schwangerschaft pflichtversichert sind, gehören hauptsächlich Angestellte. Personen, die in der Renten- und Invaliditätspflichtversicherung versichert sind, und die u.a. auf der Grundlage eines Agenturvertrags arbeiten, in einem Auftragsverhältnis stehen, oder eine nicht landwirtschaftliche Tätigkeit ausführen, können sich freiwillig für den Fall der Krankheit und Schwangerschaft versichern. Der Krankenversicherungsbeitrag liegt

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18 April 2024

Quellensteuer WHT 2024

Quellensteuer (WHT) 2024

Zinsen, Lizenzgebühren und andere Zinsen und Lizenzgebühren, die an Steuerausländer ausgezahlt werden sowie Gebühren für bestimmte immaterielle und rechtliche Dienstleistungen (z.B. Beratung, Buchhaltung, rechtliche und technische Dienstleistungen, Werbung, Datenverarbeitung, Marktforschung, Personalbeschaffung, Management, Controllingleistungen, Bürgschaften, etc.) unterliegen einer 20%-igen Quellensteuer, sofern der Satz nicht auf der Grundlage eines Steuerabkommens oder der EUZins- und Lizenzgebührenrichtlinie herabgesetzt wurde.

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16 April 2024


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