Pfandsystem in Polen – verschoben auf Oktober 2025
13 Januar 2025
13 Januar 2025
Am 18. Dezember 2024 unterzeichnete Präsident Andrzej Duda die lang erwartete Novelle des Gesetzes über die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Anfang Januar 2025 traten die Vorschriften in Kraft, wodurch der Start des Pfandsystems offiziell auf den 1. Oktober 2025 verschoben wurde. Obwohl das System ursprünglich Anfang dieses Jahres eingeführt werden sollte, war die Novelle notwendig, damit sich Unternehmer, Geschäfte und die für die Umsetzung der neuen Vorschriften Verantwortlichen entsprechend vorbereiten konnten.
Ein Pfandsystem ist eine Lösung, um das Recycling und die Wiederverwendung von Verpackungen zu fördern. Es beruht auf einem einfachen Mechanismus: Beim Kauf eines Getränks in einem vom Pfandsystem aufgenommen Verpackung wird ein Pfand auf den Kaufpreis aufgeschlagen, das der Verbraucher durch Rückgabe der leeren Verpackung zurückerhält. Wichtig ist, dass hierfür kein Kassenbon erforderlich ist.
Das System umfasst drei Verpackungsarten:
Ursprünglich sollte das System am 1. Januar 2025 starten, aber viele Beteiligte, darunter Unternehmen und Geschäfte, meldeten, dass sie mehr Zeit für die Vorbereitung bräuchten. Mit der Novelle wurden ein neuer Termin – der 1. Oktober 2025 – und eine Reihe von Vereinfachungen eingeführt:
Nach den neuen Rechtsvorschriften müssen diejenigen, die Getränke in Verpackungen in Verkehr bringen, die dem Pfandsystem unterliegen, die Mehrwertsteuer auf nicht zurückgegebene Verpackungen oder Verpackungsabfälle berechnen und bezahlen. Steuerpflichtig ist nach wie vor der Unternehmer, der die Produkte auf den Markt bringt, aber die Einrichtung, die das Pfandsystem vertritt, wird als Mehrwertsteuerzahler auftreten.
Für Unternehmen kann dies insbesondere in der Anfangsphase des Systems eine Herausforderung darstellen.
Das Hauptziel des Pfandsystems ist die Reduzierung kommunaler Abfälle und die Steigerung der Recyclingquote. Dadurch können mehr Rohstoffe wiederverwendet werden, was zum Schutz der Umwelt beiträgt. Die nicht in Anspruch genommenen Pfandgelder werden in den Fonds eingezahlt, der für die Aufrechterhaltung des Systems erforderlich ist, und die vorgeschriebenen Quoten für die getrennte Sammlung von Verpackungen (77 % im Jahr 2025 und 90 % im Jahr 2029) werden es Polen ermöglichen, die Umweltauflagen der EU zu erfüllen.
Bis Oktober 2025 wird an der Schaffung der Infrastruktur gearbeitet, die das reibungslose Funktionieren des Systems gewährleisten soll. Ein wichtiger Teil dieses Prozesses ist die Aufklärung von Verbrauchern und Unternehmern.
Die Einführung des Pfandsystems bringt zusätzliche Steuer- und Meldepflichten für Hersteller, Importeure, Vertriebsunternehmen und Einzelhändler mit sich. Die MwSt.-Abrechnung umfasst nun eine neue Gruppe von Einwegverpackungen, und der Prozess der Pfanderhebung und -rückgabe geht über die letzte Stufe des Vertriebs hinaus. Darüber hinaus wird es von entscheidender Bedeutung sein, die Rollen des Steuerpflichtigen und des Mehrwertsteuerzahlers im neuen System richtig zu unterscheiden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Anpassung Ihres Unternehmens an die neuen Vorschriften über das Pfandsystem, die Steuern oder die Meldepflichten benötigen laden wir Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen. Unsere Experten helfen Ihnen, die Regeln des neuen Systems zu verstehen und unterstützen Sie bei der korrekten Abrechnung der Mehrwertsteuer nach den geltenden Vorschriften.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
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