Änderungen im polnischen Arbeitsrecht 2024
10 Januar 2024
10 Januar 2024
Der Mindestlohn wird im Jahr 2024 zweimal erhöht. Ab 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn 4.242 PLN brutto betragen, gefolgt von einer zweiten Erhöhung auf 4.300 PLN brutto ab Anfang Juli.
Der Mindeststundensatz wird entsprechend angehoben und beträgt ab 1. Januar 27,70 PLN brutto und ab 1. Juli 28,10 PLN brutto.
Die Erhöhung des Mindestlohns wird sich auch auf andere Leistungen auswirken, die auf dieser Grundlage festgelegt werden, wie z. B. Nachtarbeitszulagen, Mindestbeträge der Berechnungsgrundlage für Krankengelder oder abzugsfreie Beträge.
Die Mindestvergütung für Werkverträge pro Stunde darf nicht weniger als 27,70 PLN brutto betragen (vom 01.01.2024 bis 30.06.2024) und 28,10 PLN brutto (ab 01.07.2024).
Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2024 weniger als 50 Vollzeitbeschäftigte haben, sind zunächst grundsätzlich zur Zahlung von Urlaubsgeld verpflichtet. Bis zum 31. Januar 2024 können die Unternehmen jedoch den Verzicht auf diese Verpflichtung erklären oder die Höhe der Leistung kürzen, indem die Arbeitnehmer innerhalb der genannten Frist schriftlich darüber informiert werden. Die Höhe des Urlaubsgeldes im Jahr 2024 beträgt 1.914,34 PLN brutto. Die Leistung wird einmal im Jahr an jeden Arbeitnehmer gezahlt, der mindestens 14 aufeinander folgende Kalendertage Urlaub nimmt.
Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2024 mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, einen betrieblichen Sozialfonds (ZFŚS) einzurichten. Das Unternehmen kann jedoch auf die Einrichtung der Betrieblichen Sozialkasse verzichten, indem es eine Regelung in der Vergütungsordnung trifft und die Beschäftigten bis zum 31. Januar 2024 in der üblichen Weise informiert. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Änderungen der Verordnungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihrer Einführung in Kraft treten.
Die Höhe des Beitrags zum Betriebssozialfonds für eine Vollzeitstelle im Jahr 2024 beträgt brutto 1.914,34 PLN.
Ab dem 01.01.2021 ist der Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, Werkverträge bei der Sozialversicherung zu registrieren. Es ist auch mit Kontrollen dieser Verträge durch die Sozialversicherungsbehörden zu rechnen.
Spätestens bis Mitte Mai 2024 müssen Arbeitgeber Arbeitsplätze überprüfen und gegebenenfalls gemäß der Änderung der Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik über Sicherheit und Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten anpassen.
Bei der Verwendung von tragbaren Systemen wie Laptops/Notebooks, die für mindestens die Hälfte der täglichen Arbeitszeit an einem bestimmten Arbeitsplatz vorgesehen sind, sollte der Arbeitsplatz mit einem stationären Bildschirm oder einem Ständer ausgestattet sein, um den Bildschirm so einzustellen, dass die obere Kante auf Augenhöhe liegt, sowie mit einer zusätzlichen Tastatur und Maus.
Auf Seiten des Arbeitgebers liegt auch die Verifizierung und Aktualisierung von Informationen zu den Bedingungen für die Ausführung von Telearbeit sowie von Erklärungen der Mitarbeiter zur Kenntnisnahme der beruflichen Risikobewertung und der Informationen zu den Grundsätzen einer sicheren und hygienischen Telearbeit. Der Mitarbeiter ist jedoch weiterhin für die Organisation seines häuslichen Arbeitsplatzes in einem vom Arbeitgeber vereinbarten Ort verantwortlich.
Darüber hinaus sieht die aktualisierte Verordnung die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Finanzierung von Kontaktlinsen vor. Die Voraussetzung ist eine vom Arzt bestätigte Erklärung über die Notwendigkeit ihrer Verwendung bei der Bedienung eines Bildschirms für mindestens vier Stunden täglich. Über die Häufigkeit und Höhe des Antrags auf finanzielle Unterstützung für Brillen oder Kontaktlinsen entscheiden interne Vereinbarungen im Unternehmen.
Die Höchstgrenze für den jährlichen Beitrag zur Basisberechnung für Renten- und Invalidenversicherungsbeiträge, die nicht höher sein darf als das Dreißigfache des prognostizierten durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts in der Volkswirtschaft für ein bestimmtes Kalenderjahr, wird im Jahr 2024 234.720 PLN betragen.
Die obere monatliche Grenze für die Basis der freiwilligen Krankenversicherung beträgt hingegen 19.560,00 PLN. Die Begrenzung der freiwilligen Krankenversicherung betrifft unter anderem Selbstständige, ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer.
1. Januar (Montag) | Neujahrsfest |
6. Januar (Samstag) | Dreikönigstag |
31. März (Sonntag) | Ostern |
1. April (Montag) | Ostermontag |
1. Mai (Mittwoch) | Tag der Arbeit |
3. Mai (Freitag) | Tag der Verfassung |
30. Mai (Donnerstag) | Fronleichnam |
15. August (Donnerstag) | Himmelfahrt der Heiligen Jungfrau Maria |
1. November (Freitag) | Allerheiligen |
11. November (Montag) | Unabhängigkeitstag |
25. Dezember (Mittwoch) | Weihnachtstag |
26. Dezember (Donnerstag) | Weihnachtstag |
Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Arbeitgeber nach geltendem Recht bei einem Feiertag, der auf einen Samstag fällt, verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer in der jeweiligen Lohnperiode einen weiteren freien Tag zu gewähren.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Website.
***
Laden Sie sich die Broschüren mit allgemeinen Informationen und umreißt die Dienste, die von der HLB Poland Mitgliedsfirmen angeboten werden.
Mehr erfahrenKlicken Sie unten, um genauere Informationen zu Bevölkerung, größeren Städten und Städten, Sprache, Religion und Feiertagen in Polen zu erhalten.
Mehr erfahren